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KONRAD VON MONHEIM UND DIE GEISLINGER HEXEN 379 Am 9. Januar sollten die ersten vier Hexen hingerichtet werden: Die « Fähndlführerin » (wie der Bericht sie nennt) Gertrud Gruber im Alter von 48 Jahren, Mutter von sechs Kindern, die ebenfalls alle im Gefängnis waren, ihr Mann Johann Gruber im Alter von 45 Jahren und deren zwei Kinder, der 18jährige Balthasar und die lSjährige Katharina. Je zwei Kapuziner nahmen sich der einzelnen Opfer an: Der 58jährige Hortulan von Kaufbeuren 12 und der 49jährige Castulus von Deggendorf betreuten Gertrud Gruber, der 30jährige Ignatius von München und der 36jährige Makarius von Oberhausen Johann Gruber, Konrad und der 31jährige Marzellin von Augsburg nahmen sich des Balthasar und der 49jährige Apollonius von Aibling und der 35jährige Alexius von Schärding der Katharina an. Gertrud und Johann Gruber hatten zwar in der Tortur alles eingestanden, aber nach der Tortur es wieder abgeleugnet. Drei Jahre hielten sie schon das Gericht hin, so daß sie nicht verurteilt werden konnten 13 • Besonders Gertrud griff mit spitzer Zunge die Herren des Gerichtshofes an und stellte sich vor den Kapuzinern, die sie in den letzten Monaten seelsorglich betreuten 14 , als die Un– schuldige hin. Anfangs war sie auf Konrad sehr wütend, erst all– mählich zeigte sie sich ehrerbietig und ruhig. Die beiden Kinder blieben bei dem Bekenntnis, das sie anfangs abgelegt hatten. Sie nahmen das Todesurteil mit Ergebung an und bereiteten sich durch andächtigen Empfang der hl. Sakramente auf das Sterben vor. Mit großer Aufmerksamkeit hörten sie die Lesungen und Ermahnungen an und waren immer bereit zu beten. Am Ster– betag wollte Balthasar nüchtern bleiben, um sich so auf das ewige Hochzeitsmahl vorzubereiten. Er und seine Schwester Katharina wurden an der Hinrichtungsstätte Haidau 15 enthauptet, aber nicht glücklich, wie der Bericht sagt, weil bei Katharina drei Schläge, bei Balthasar zwei notwendig waren. 12 Die Altersangaben sind entnommen dem Album Provinciae, einem Personenverzeichnis der bayerischen Kapuzinerprovinz von 1599-1788 mit Kapitelsberichten. Das Original, clm 1960 und 1961, liegt in der Bayerischen Staatsbibliothek München. Benützt wurde die Photokopie im Provinzarchiv Altötting-St. Konrad. 13 Die Verurteilung durfte erst ausgesprochen werden, wenn die Schuld eingestanden war. Vgl. RIEZLER, Fmm, SCHNEID (Literaturangabe) unter den einschlägigen Kapiteln. 14 Siehe die Ausführungen unter II und vgl. VG. 1 5 Haidau, 12 km westlich von Pfatter, war ehedem Pfleggericht und Hinrichtungsstätte. Die mündliche Überlieferung kennt dort heute noch einen Hungerturm. Ein Weg von Köfering (2 km nördlich von Eglofsheim) nach Haidau ist im Gemeindeplan als « Armer Sünderweg » eingetragen. In der Gemeindeflur Köfering heißt ein Flurstück « Galgenlohe ». (Diese Angaben verdankt der Verfasser den Mitteilungen des H.H. Expositus Georg Nieder– meier von Scheuer, dem dafür herzlicher Dank ausgesprechen sein soll).

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