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390 FRANZ XAVER VON ALTÖTTING Weg zur Hinrichtung und stehen ihnen bei der Hinrichtung selber bei. Während das erstgenannte Ziel, das Bekenntnis der Schuld, nicht bei allen, wie etwa bei Ursula Zänckl3 5 , erreicht wird, sterben alle Verurteilten « pie », sogar « piissime ». 2. Weiter ergibt sich, daß die seelsorgliche Betreuung der Geis– linger Hexen noch ganz auf dem Boden des Hexenwahnes steht. Sie geht von den gleichen Voraussetzungen aus wie das weltliche Gericht, dient dem gleichen Ziel und billigt - wenigstens indirekt - das ganze Gerichtsverfahren. Konrad von Monheim steht ganz auf dem rechtswissenschaftlichen Boden seiner Zeit, wie auch der da– malige Chronist der bayerischen Kapuzinerprovinz und der Biograph des P. Konrad, die beide in dieser Tätigkeit Konrads eine rühmens– werte Leistung erkennen. So « beschämend » 36 auch die Tatsache des Hexenwahnes ist, so kann doch in der seelsorglichen Betreuung der Verurteilten im ge– wissen Sinn ein versöhnlicher Abschluß des ganzen Gerichtsverfah– rens gesehen werden. Die « Hexen » werden ja als Opfer und Gefange– ne des Teufels betrachtet 37 und behandelt und dadurch ihre subjektive Schuld mehr oder weniger stark gemildert. Wenn sie auch für diese Welt nichts mehr zu gewinnen haben, so sollen sie doch durch gute Vorbereitung auf den Tod für das Leben in der anderen Welt ge– rüstet sein. Durch diese Aussöhnung mit Gott werden sie doch wieder als vollwertige Menschen genommen. Ihr Sterben wird sogar als bewunderswert, ja als beneidenswert angesehen 38 • Es ist also nicht so, wie Riezler meint der sich die Anschauung Leckys zu eigen macht: « Für sie [die Hexen] gab es keine Zuversicht auf eine herrliche Ewigkeit. Sie starben allein, gehaßt und unbemitleidet, von ihren Mitmenschen für die ärgsten Verbrecher gehalten. Der Aberglaube... überredete sie gar oft, daß sie wirklich die Leibeigenen des Satans und jetzt daran wären, ihre Qualen auf Erden für eine Pein einzu– tauschen, die ebenso schmerzlich und dazu ewig wäre » 39 • 3. Schließlich ergibt sich noch ein Blick in den Geist der Barockzeit im allgemeinen. Noch besteht die Harmonie zwischen Staat und Kirche, zwischen profaner und geistlicher Wissenschaft, 36 In den überlieferten Akten ist nicht erwähnt, daß sie verurteilt worden wäre. ao H. HELD, a.a.O., 5; bei F. Merzbacher, a.a.0., 318f fiel das Wort «beschämend» aus. 3 7 VG schreibt: « ...a Diabolo totaliter fascinati ». 3 8 Vgl. unter I (Gertrud Gruber, Elisabeth Eck). 39 RIEZLER, 154.

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