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KONRAD VON MONHEIM UND DIE GEISLINGER HEXEN 389 Konrad in seinem Rechenschaftsbericht geschrieben, sondern erwei– tern inhaltlich, was dort an einigen Stellen nur angedeutet ist. Damit geben sie mehr Klarheit und stellen den Bericht in einen größeren Zusammenhang. III. - ERGEBNISSE AUS DEM RECHENSCHAFTSBERICHT UND DESSEN ERGÄNZUNGEN Der Rechenschaftsbericht des Straubinger Lektors Konrad von Monheim und die aufgeführten Ergänzungen aus anderen Quellen zei– gen als Teilgebiet des Geislinger Hexenprozesses die seelsorgliche Betreuung der in diesem Prozeß Verhafteten und Verurteilten auf. Im Hintergrund steht das in der Literatur oft behandelte Thema der Hexenverfolgung vom 15. bis zum 19. Jahrhundert. Hier sollen nur einige historische Ergebnisse dargestellt werden, die aus dem behan– delten Abschnitt herausgeholt werden können. 1. Zunächst ergibt sich die Tatsache, daß beim Geislinger Prozeß eine zweifache seelsorgliche Betreuung unterschieden werden muß, eine vor der Verurteilung zum Tode, die andere nach derselben. Solange das Todesurteil noch nicht verkündet war, besteht das eigentliche Ziel der seelsorglichen Betreuung darin, die Gefangenen zum Eingeständnis und Bekenntnis der in der Anklage vorgebrachten Verbrechen zu bringen. Dieses Bemühen bleibt aber auf rein geistliche Tätigkeit beschränkt. Es sollte nur der Einfluß des bösen Feindes gebannt werden. Darum ist auch immer nur die Rede von Benediktio– nen und Exorzismen. Das Ziel der seelsorglichen Betreuung nach der Verkündigung des Todesurteils ist nichts anderes als die Vorbereitung zu einer guten Sterbestunde. Darum werden hier vor allem erwähnt: Gebete, geistliche Lesungen und Gespräche, die den Verurteilten Mutlosigkeit und Verzweiflung nehmen, freilich auch ein neues Bekenntnis ihrer Unschuld verhüten sollen. Wichtig ist dabei der würdige Empfang der hl. Sakramente der Buße und des Altares. Im allgemeinen ist die rechte Disposition dazu vorhanden, nur in einem Fall (bei Elisabeth Eck) macht die feindselige Haltung gegenüber den Gerichtsherren einige Schwierigkeit. Beim Empfang der Sakra– mente zeigen alle große Andacht. Als Wirkung der hl. Beichte wird innerer Friede und äußere Ruhe angegeben. Auffallend ist die immer wieder erwähnte Wiederholung der sakramentalen Beichte. Ein ge– wisser Höhepunkt, allerdings zugleich auch der Schlußpunkt, setzt mit dem Tag der Hinrichtung ein. Schon in früher Morgenstunde kom– men die Seelsorger in den Kerker, begleiten die Verurteilten auf dem

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