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FRANZ XAVER VON ALTÖTTING, O.F.M.Cap. KONRAD VON MONHEIM, O.F.M.CAP. (1643-1712), ALS SEELSORGER BEI DEN GEISLINGER HEXEN t, Der Chronist1 der bayerischen Kapuzinerprovinz, der gegen Ende des 17. Jahrhunderts die Annalen seiner Provinz 2 geschrieben hat, ist im allgemeinen nicht allzu gesprächig. Umso auffallender ist es, daß er zum Jahre 1692 einen fünf Fcilioseiten umfassenden Brief3 überliefert, der ganz aus dem Rahmen der übrigen Kurzberichte herausfällt. Schon äußerlich gesehen muß es sich also um etwas handeln, was den Kapuzinern der damaligen Zeit als wichtig erscheint. Die Randbemerkung gibt Überschrift und Inhalt des Briefes an: « Quidam ex nostris desudant in disponendis ad mortem aliquibus veneficis personis ». Verfasser dieses Briefes ist der damalige Lektor im Kapuzinerkloster Straubing4, Konrad von Monheim 5 , der in diesen " Q u e 11 e n : 1) Aus der Bayerischen Staatsbibliothek München: a) Clm 26 493. Dieser Codex enthält die Annalen der bayerischen Kapuzinerprovinz von 1600 bis 1699. Benützt wurde die Photokopie, die sich im Provinzarchiv des K.apuzinerklosters Altötting– St. Konrad befindet. Hier zitiert: Annalen zum Jahre ... - b) Clm 24 754. Dieser Codex enthält eine kurze Biographie des Konrad von Monheim (Vita et gesta), die sein Schüler Augustin von Regensburg geschrieben hat. Benützt wurde die Photokopie im oben erwähnten Provinz– archiv zu Altötting. Hier zitiert: VG. - 2) Aus dem Bayerischen Staatsarchiv Amberg. Landshuter Extradition Nr. 1497 (Die Hexenprozesse gegen verschiedene Personen von Geisling). Da die einzelnen Blätter durchgehend nummeriert sind, wird hier zitiert: Amberg f. ... . 3) Aus dem Bischöflichen Ordinariatsarchiv Rege;nsburg, Geisling, Malefiz- und Hexenprozeß 1690/92. Hier zitiert: Regensburg (mit Angabe des Datums). • Literatur : RIEZLER Sigmund, Geschichte der Hexenprozesse in Bayern, Stuttgart 1896; SCHNEID Joseph, Das Rechtsverfahren wider die Hexen zu Wemding im ersten Drittel des 17. Jahrhunderts (Sonderabdruck aus dem « Oberbayerischen Archiv» Bd. 57, o.J.); FEHR Hans, Deutsche Rechtsgeschichte (Grundrisse der Rechtswissenschaft, 10), Berlin und Leipzig 21925. 1 Seit Trennung der bayerischen Kapuzinerprovinz von der Tiroler im Jahre 1668 wird als Chronist verzeichnet Athanasius von München; während seiner Regierungszeit als Provin– zial (1671-1674, 1679-1682) vertritt ihn als Chronist Ludwig von Ochsenfurt. Nach seinem Tod (9. August 1694) erhielt das Amt des Chronisten Isaak von Ochsenfurt, dem 1695 Hiero– nymus von Weilheim und 1699 Raphael von Ginding folgten. 2 Siehe unter Quellenangabe ''. s Annalen zum Jahre 1692, f.383v-386r. • über Gründung und Geschichte des Kapuzinerklosters Straubing vgl. ANGELIKUS EBERL [VON EGMATING], O.F.M.Cap., Geschichte der Bayrischen Kapuzinerprovinz, Freiburg i. Br. 1902, 49ff. 5 über Konrad Mayerle von Monheim s. EBERL, a.a.O., 238ff.; unseren Art., Meyerle
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