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ZUR SANKT-ANNAVEREHRUNG IM FRANZISKANERORDEN 455 entstanden doch auch im 17. und 18. Jahrhundert noch neue Bruder– schaften. So in Wien in der Jesuitenkirche, in Plan (Böhmen), Koslar und in der Schweiz. Die Franziskaner gründeten Bruderschaften in Kadinen, wohin viele Frauenburger pilgerten, dann in Schönbrück, Elbing und vorher schon in Springborn (1672) und Wartenburg 34 • Die kölnische Bruderschaft geht gleichfalls auf die Minderbrüder zurück. In einigen handschriftlichen Bemerkungen im Kölner Stadtarchiv liest man: « De fraternitate S. Annae que incipit Coloniae apud Mi– noritas a.d. 1480 » 35 • Im berühmten Wallfahrtsort Sainte-Anne-d'Auray wurde 1641 die Bruderschaft gegründet, in deren Registern Königin Anna von Österreich, Gemahlin Ludwigs XIII., an erster Stelle einge– tragen wurde, oder vielmehr sich selbst einschrieb. Zu den Gebeten der Bruderschaft gehörte häufig der Rosenkranz zu Ehren der hl. Anna. Johann Weigkannt, Guardian der Franziskaner zu Bamberg, sand– te am 11. Januar 1500 an den Fürsten von Anhalt für seine Frau Mar– gareta einen « verdeutschten Rosenkranz der allerheiligsten Mutter Sanct Anna, bittend, daß ihre Gnaden mitsamt der Frau die aller– heiligste Frau Sanct Anna wollten aufnehmen zu einer besondern Patronin » 36 • Dieser Rosenkranz wurde von der Kongregation der Ablässe 1678 verboten. Untersagt wurden gleichfalls verschieden Annas c h r i f t e n, deren Aufzählung man bei Kleinschmidt nachlesen kann 37 • Grund des Verbotes war wohl, weil die Verfasser dieser Werke die Jungfräulichkeit der hl. Anna bei der Geburt Christi, bezw. die Empfängnis Annas ohne Zutun des Mannes lehrten. Pelbart von Temesvar, O.F.M.Obs., spricht von einfältigen Menschen, die glaub– ten, Anna habe durch den Kuß des Engels empfangen. Ein gewisser P. Imperialis in Neapel, 0.F.M., vertrat ebenfalls diese Meinung. Zeitweise wurde auch das Buch der Franziskanerin Maria von Jesus aus Agreda, O.Conc., Geistliche Stadt Gottes, verboten, worin sie von der Empfängnis Annas behauptet, die Eltern Mariens wären ganz' von der Gnade geleitet und von jeder bösen Begierlichkeit so sehr frei gewesen, daß jede Unvollkommenheit, die eine Folge der Erbsünde und sonst für gewöhnlich an die Materie und deren Mit– teilung geknüpft ist, hier völlig fehlte. Bei der Verurteilung ihres Buches durch Innozenz XI. im Jahre 1681 wird gerade diese Behaup- 34 B. KLEINSCHMIDT, HI. Anna, 300. 35 P. Sc1-ILAGER, O.F.M,, Beiträge zur Geschichte der kölnischen Franziskaner-Ordenspro– vinz im Mittelalter, Köln 1904, 259 Anm. 3. so H. BECKER, Reformationsgeschichte der Stadt Zerbst, Dessau 1910, 258. 37 B. KLEINSCIIMIDT, HI. Anna, 302f.

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