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ZUR SANKT-ANNAVEREHRUNG IM FRANZISKANERORDEN 453 Nicht liturgisch sind die Verse, die eine Hand des XIII. Jahr– hunderts auf das erste Schutzblatt einer Handschrift, heute in der Kommunalbibliothek von Todi (cod. 46), vormals im dortigen Fran– ziskanerkloster S. Fortunat, schrieb. Sie beziehen sich auf das an– gebliche Trinubium der hl. Anna 29 • Da sie schwer zugänglich sind, drucken wir sie hier ab : « Anna viro Joachim peperit te virgo maria, Ex qua processit sine semine vera sopya. Post hunc cleopha genuit te virgo sororem, Que parit Alpheo Simonem Jacobumque minorem, Joseph Barnabam thadeum nomine judam. Hoc quoque defuncto cuidam salome copulatur De quo natorum Zebedei genetrix generatur. Sie tribus una viris peperit anna sorores ». Zu den außerliturgischen Gebeten gehörte auch eine Art Ave zur hl. Anna. In « Der seelen freud » lesen wir « es gebet dreymal nach einander zu sprechen. darzu hat bapst Alexander X tausend jar tätlicher sünde und XX tausend jar leßlicher sünde ablaß gegeben». · Es fängt an mit dem englischen Gruß und fährt fort: « Und gebene– deit sei dein hailige mutter anna von welcher geboren ist on sünde und one makel dein hailiger und götlicher leychnam aus welchem geboren ist ihesus christus Amen » 30 • Den Franziskanern wird die zweite Hälfte des jetzigen Ave Maria zugeschrieben, und daher halten wir es für wahrscheinlich, daß auch dieses Gebet auf sie zurückgeht. Es ist auch auffallend, wie hie.r Annaverehrung und Unbefleckte Empfängnis miteinander verbunden werden. Die Franziskaner waren es hauptsächlich, die im frühen Mittelalter die Lehre der Unbefleckten Empfängnis verteidigten und verbreiteten, wie Johannes Duns Scotus und seine Schüler. Auch in ihren Predigten kam die hl. Anna oft zur Sprache. Die oben genannten Ablässe sind natürlich bloße Phantasie, aber Papst Julius II., der Novize im Minderbrüderorden war, verlieh in einem Schreiben an den P. Provinzial Wessel Gosbrink, O.F.M.Obs., unter der gewöhnlichen Bedingung die Ablässe der sieben Stations– kirchen zu Rom den Minderbrüdern und Klarissinnen der kölnischen Ordensprovinz sowie den Mitgliedern der von ihnen geleiteten Anna– bruderschaften. Der kölnische Weihbischof verlieh am 24. Mai 1515 einen Ablaß von vierzig Tagen allen, die am Dienstag in der Kloster- 29 L. LEONIJ, Inventario dei codici della Comunale di Todi, Todi 1878, 21; vgl. auch M. FÖRSTER, Die Legende vom Trinubium der hl. Anna, in Probleme der englischen Sprache und Kultur. Festschrift für Joh. Hoops, Heidelberg 1925, 105-130. so H. SIEBERT, Beiträge zur vorreformatorischen Heiligen- und Reliquienverehrung, Freiburg i. Br. 1907, 33.

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