BCCCAP00000000000000000000822

MONS. FRANZISKUS-DOMINIKUS REYNAUDI 489 Gesegnete Tatigkeit an der Seite Mons. Canova's Mons. Canova erblickte in P. Franz-Dominikus sogleich eine auBerordentliche Arbeitskraft und einen sehr klugen Ratgeber. Darum behielt er ihn bei sich in Philippopel. Ihm übertrug er das Amt eines Generalvikars, als er zum Titularbischof von Croja und Apostolischen Vikar von Sofia und Philippopel erhoben wurde. Und P. Franz-Domi– nikus entsprach voll und ganz zur Zufriedenheit aller dem ihm geschenkten Vertrauen. Volle 25 Jahre teilte er mit Mons. Canova Kreuz und Leid, die Last und Hitze des Tages, bis Br. Tod den Apostolischen Vikar am 10. August 1866 von diesem Leben abberief. Die ersten Bemühungen Mons. Canova's, von P. Franz-Domini– kus tatkraftig unterstützt, zielten dahin die religios-soziale Lage der Bulgaren zu verbessern. Freilich stieB er gerade bei diesen auf unverhofften Widerstand, da sie aus trauriger Erfahrung befürchte– ten, ein derartiges Bemühen würde die Türken noch mehr reizen, ohne ihnen auch nur den geringsten Vorteil zu verschaffen. Der fast aussichtslose Schritt wurde trotzdem getan und mit bestem Erfolg gekront. Es handelte sich zunachst darum, vom Sultan einen 'Ferman' (Freibrief) zur Errichtung einer Kapelle in Baltagia (heute Sekirovo) und Davgiov (heute Miromir) zu erhalten. Bis dieses er– sehnte Schriftstück eintraf, waren bereits drei volle Jahre verstrichen und eine Geldsumme von über 2.500 Franken notwendig. Aber Mons. Canova lieB sich nicht einschüchtern und verlor auch den Mut nicht, trotzdem der Ferman die Einschrankung enthielt, da.B die neu zu errichtenden Kapellen genau nach Ma.B, Gestalt und verwendetem Material den vorhergehenden entsprechen mü.Ben. Da die alten Bau– ten nur aus Brettern, Lehm und Stroh bestanden hatten, kamen so die Kosten für den Neubau der Kapellen samt der Wohnung des Missionars kaum auf die Halfte der für den Freibrief vorgeschlage– nen Summe zu stehen. Trotzdem bedeutete diese Erlaubnis eine Errungenschaft für die katholische Sache, denn sie erklarte den Gottesdienst wenigstens indirekt als mit den Gesetzen in überein– stimmung stehend. Der Krimkrieg des Jahres 1856 brachte dann den Christen im Osmanenreich eine Erleichterung des fast unertraglichen J oches un.d eine Lockerung der oft widersinnigsten Gesetze. Die Vollmacht, Er– laubnis zum Kirchenbau zu geben, wurde den Statthaltern der Provinzen übertragen, und da Mons. Canova als Bischof gro.Bes Ansehen beirr1 Statthalter in Philippopel geno.B, konnte er nun frei Kirchen und bessere Wohnungen für die Missionare aus Stein und Kalk aufführen. So wurde manche Dorfkirche, da sie für die zu-

RkJQdWJsaXNoZXIy NDA3MTIz