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390 FRANZ XAVER VON ALTOTTING Weg zur Hinrichtung und stehen ihnen bei der Hinrichtung selber bei. Wahrend das erstgenannte Ziel, das Bekenntnis der Schuld, nicht bei allen, wie etwa bei Ursula Zanckl3 5 , erreicht wird, sterben alle Verurteilten «pie», sogar « piissime ». 2. Weiter ergibt sich, daB die seelsorgliche Betreuung der Geis– linger Hexen noch ganz auf dem Boden des Hexenwahnes steht. Sie geht von den gleichen Voraussetzungen aus wie das weltliche Gericht, dient dem gleichen Ziel und billigt - wenigstens indirekt - das ganze Gerichtsverfahren. Konrad von Monheim steht ganz auf dem rechtswissenschaftlichen Boden seiner Zeit, wie auch der da– malige Chronist der bayerischen Kapuzinerprovinz und der Biograph des P. Konrad, die beide in dieser Tatigkeit Konrads eine rühmens– werte Leistung erkennen. So « beschamend » 36 auch die Tatsache des Hexenwahnes ist, so kann doch in der seelsorglichen Betreuung der Verurteilten im ge– wissen Sinn ein versohnlicher Abschlu.B des ganzen Gerichtsverfah– rens gesehen werden. Die « Hexen » werden ja als Opfer und Gefange– ne des Teufels betrachtet 37 und behandelt und dadurch ihre subjektive Schuld mehr oder weniger stark gemildert. Wenn sie auch für diese Welt nichts mehr zu gewinnen haben, so sollen sie doch durch gute Vorbereitung auf den Tod für das Leben in der anderen Welt ge– rüstet sein. Durch diese Aussohnung mit Gott werden sie doch wieder als vollwertige Menschen genommen. Ihr Sterben wird sogar als bewunderswert, ja als beneidenswert angesehen 38 • Es ist also nicht so, wie Riezler meint der sich die Anschauung Leckys zu eigen macht: « Für sie [die Hexen] gab es keine Zuversicht auf eine herrliche Ewigkeit. Sie starben allein, gehafü und unbemitleidet, von ihren Mitmenschen für die argsten Verbrecher gehalten. Der Aberglaube... überredete sie gar oft, da.6 sie wirklich die Leibeigenen des Satans und jetzt daran waren, ihre Qualen auf Erden für eine Pein einzu– tauschen, die ebenso schmerzlich und dazu ewig ware » 39 • 3. Schliefüich ergibt sich noch ein Blick in den Geist der Barockzeit im allgemeinen. Noch besteht die Harmonie zwischen Staat und Kirche, zwischen profaner und geistlicher Wissenschaft, 35 In den überlieferten Akten ist nicht erwahnt, dag sie verurteilt worden ware. 36 H. HELD, a.a.O., 5; bei F. Merzbacher, a.a.O., 318f fiel das Wort « beschamend » aus. 37 VG schreibt: « ... a Diabolo totaliter fascinati ». ss Vgl. unter I (Gertrud Gruber, Elisabeth Eck). 39 RIEZLER, 154.

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