BCCCAP00000000000000000000822

KONRAD VON MONHEIM UND DIE GEISLINGER HEXEN 389 Konrad in seinem Rechenschaftsbericht geschrieben, sondern erwei– tern inhaltlich, was dort an einigen Stellen nur angedeutet ist. Damit geben sie mehr Klarheit und stellen den Bericht in einen gro.6eren Zusammenhang. III. - ERGEBNISSE AUS DEM RECHENSCHAFTSBERICHT UND DESSEN ERGANZUNGEN Der Rechenschaftsbericht des Straubinger Lektors Konrad von Monheim und die aufgeführten Erganzungen aus anderen Quellen zei– gen als Teilgebiet des Geislinger Hexenprozesses die seelsorgliche Betreuung der in diesem Proze.6 Verhafteten und Verurteilten auf. Im Hintergrund steht das in der Literatur oft behandelte Thema der Hexenverfolgung vom 15. bis zum 19. Jahrhundert. Hier sollen nur einige historische Ergebnisse dargestellt werden, die aus dem behan– delten Abschnitt herausgeholt werden konnen. l. Zunachst ergibt sich die Tatsache, da.6 beim Geislinger Proze.6 eine zweifache seelsorgliche Betreuung unterschieden werden mu.6, eine vor der Verurteilung zum Tode, die andere nach derselben. Solange das Todesurteil noch nicht verkündet war, besteht das eigentliche Ziel der seelsorglichen Betreuung darin, die Gefangenen zum Eingestandnis und Bekenntnis der in der Anklage vorgebrachten Verbrechen zu bringen. Dieses Bemühen bleibt aber auf rein geistliche Tatigkeit beschrankt. Es sollte nur der Einflu.6 des bosen Feindes gebannt werden. Darum ist auch immer nur die Rede von Benediktio– nen und Exorzismen. Das Ziel der seelsorglichen Betreuung nach der Verkündigung des Todesurteils ist nichts anderes als die Vorbereitung zu einer guten Sterbestunde. Darum werden hier vor allem erwahnt: Gebete, geistliche Lesungen und Gesprache, die den Verurteilten Mutlosigkeit und Verzweiflung nehmen, freilich auch ein neues Bekenntnis ihrer Unschuld verhüten sollen. Wichtig ist dabei der würdige Empfang der hl. Sakramente der Bu.Be und des Altares. Im allgemeinen ist die rechte Disposition dazu vorhanden, nur in einem Fall (bei Elisabeth Eck) macht die feindselige Haltung gegenüber den Gerichtsherren einige Schwierigkeit. Beim Empfang der Sakra– mente zeigen alle gro.Be Andacht. Als Wirkung der hl. Beichte wird innerer Friede und au.6ere Ruhe angegeben. Auffallend ist die immer wieder erwahnte Wiederholung der sakramentalen Beichte. Ein ge– wisser Hohepunkt, allerdings zugleich auch der Schlu.6punkt, setzt mit dem Tag der Hinrichtung ein. Schon in früher Morgenstunde kom– men die Seelsorger in den Kerker, begleiten die Verurteilten auf dem

RkJQdWJsaXNoZXIy NDA3MTIz