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KONRAD VON MONHEIM UND DIE GEISLINGER HEXEN 379 Am 9. Januar sollten die ersten vier Hexen hingerichtet werden: Die« Falmdlführerin » (wie der Bericht sie nennt) Gertrud Gruber im Alter von 48 Jahren, Mutter von sechs Kindern, die ebenfalls alle im Gefangnis waren, ihr Mann Johann Gruber im Alter von 45 Jahren und deren zwei Kinder, der 18jahrige Balthasar und die lSjahrige Katharina. Je zwei Kapuziner nahmen sich der einzelnen Opfer an: Der 58jahrige Hortulan von Kaufbeuren 12 und der 49jahrige Castulus von Deggendorf betreuten Gertrud Gruber, der 30jahrige Ignatius von München und der 36jahrige Makarius von Oberhausen Johann Gruber, Konrad und der 31jahrige Marzellin von Augsburg nahmen sich des Balthasar und der 49jahrige Apollonius von Aibling und der 35jahrige Alexius von Scharding der Katharina an. Gertrud und Johann Gruber hatten zwar in der Tortur alles eingestanden, aber nach der Tortur es wieder abgeleugnet. Drei Jahre hielten sie schon das Gericht hin, so da.6 sie nicht verurteilt werden konnten 1 ª. Besonders Gertrud griff mit spitzer Zunge die Herren des Gerichtshofes an und stellte sich vor den Kapuzinern, die sie in den letzten Monaten seelsorglich betreuten 1 1, als die Un– schuldige hin. Anfangs war sie auf Konrad sehr wütend, erst all– mahlich zeigte sie sich ehrerbietig und ruhig. Die beiden Kinder blieben bei dem Bekenntnis, das sie anfangs abgelegt hatten. Sie nahmen das Todesurteil mit Ergebung an und bereiteten sich durch andachtigen Empfang der hl. Sakramente auf das Sterben vor. Mit gro.Ber Aufmerksamkeit harten sie die Lesungen und Ermahnungen an und waren immer bereit zu beten. Am Ster– betag wollte Balthasar nüchtern bleiben, um sich so auf das ewige Hochzeitsmahl vorzubereiten. Er und seine Schwester Katharina wurden an der Hinrichtungsstatte Haidau 15 enthauptet, aber nicht glücklich, wie der Bericht sagt, weil bei Katharina drei Schlage, bei Balthasar zwei notwendig waren. 12 Die Altersangaben sind entnommen dem Album Provinciae, einem Personenverzeiclmis der bayerischen Kapuzinerprovinz van 1599-1788 mit Kapitelsberichten. Das Original, clm 1960 und 1961, liegt in der Bayerischen Staatsbibliothek München. Benützt wurde die Photokopie im Provinzarchiv Altotting-St. Konrad. 1s Die Verurteilung durfte erst ausgesprochen werden, wenn die Schuld eingestanden war. Vgl. RrnzLER, Fmrn, SCI-INEID (Literaturangabe) unter den einschlagigen Kapite!n. 14 Siehe die Ausfiihrungen unter II und vgl. VG. 15 Haidau, 12 km westlich van Pfatter, war ehedem Pf!eggericht und Hinrichtungsstatte. Die mündliche überliefenmg kennt dort heute noch einen Hungerturm. Ein Weg von Kéifering (2 km néirdlich von Eglofsheim) nach Haidau ist im Gemeindeplan als « Armer Sünderweg » eingetragen. In der Gemeindeflur Ki:ífering heii\t ein Flurstück « Galgenlohe ». (Diese Angaben verdankt der Verfasser den Mitteilungen des H.H. Expositus Georg Nieder– meier von Scheuer, dem dafür herzlicher Dank ausgesprechen sein soll).
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