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FRANZ XAVER V0N ALTOTTING, O.F.M.Cap. KONRAD VON MONHEIM, O.F.M.CAP. (1643-1712), ALS SEELSORGER BEI DEN GEISLINGER HEXEN 1 ' Der Chronist 1 der bayerischen Kapuzinerprovinz, der gegen Ende des 17. Jahrhunderts die Annalen seiner Provinz 2 geschrieben hat, ist im allgemeinen nicht allzu gesprachig. Umso auffallender ist es, daE er zum Jahre 1692 einen fünf Folioseiten umfassenden Brief 3 überliefert, der ganz aus dem Rahmen der übrigen Kurzberichte herausfüllt. Schon auEerlich gesehen muE es sich also um etwas handeln, was den Kapuzinern der damaligen Zeit als wichtig erscheint. Die Randbemerkung gibt überschrift und Inhalt des Briefes an: « Quidam ex nostris desudant in disponendis ad mortem aliquibus veneficis personis ». Verfasser dieses Briefes ist der damalige Lektor im Kapuzinerkloster Straubing4, Konrad von Monheim 5 , der in diesen '' Que 11 en : l) Aus der Bayerischen Staatsbibliothek München: a) Clm 26 493. Dieser Codex enthalt die Annalen der bayerischen Kapuzinerprovinz von 1600 bis 1699. Benützt wurde die Photokopie, die sich im Provinzarchiv des Kapuzinerklosters Altéitting– St. K.onrad befindet. Hier zitiert: Annalen zum Jahre ... - b) Clm 24 754. Dieser Codex enthalt eine kurze Biographie des Konrad von Monheim (Vita et gesta), die sein Schüler Augustin von Regensburg geschrieben hat. Benützt wurde die Photokopie im oben erwahnten Provinz– archiv zu Altotting. Hier zitiert: VG. - 2) Aus dem Bayerischen Staatsarchiv Amberg. Landshuter Extradition Nr. 1497 (Die Hexenprozesse gegen verschiedene Personen von Geisling). Da die einzelnen Blatter durchgehend nummeriert sind, wird hier zitiert: Amberg f. ... - 3) Aus dem Bischi:iflichen Ordinariatsarchiv Regeµsburg, Geisling, Malefiz- und Hexenprozefi 1690/92. Hier zitiert: Regensburg (mit Angabe des Datums). - L i ter a tu r : RIEZLER Sigmund, Geschichte der Hexenprozesse in Bayem, Stuttgart 1896; ScHNEID Joseph, Das Rechtsverfahren wider die Hexen zu Wemding im ersten Drittel des 17. Jahrhunderts (Sonderabdruck aus dem « Oberbayerischen Archiv » Bd. 57, o.J.); Fmm Hans, Deutsche Rechtsgeschichte (Grundrisse der Rechtswissenschaft, 10), Berlín und Leipzig 21925. 1 Seit Trennung der bayerischen Kapuzinerprovinz von der Tiroler im Jabre 1668 wird als Chronist verzeichnet Athanasius von München; wahrend seiner Regierungszeit als Provin– zial (1671-1674, 1679-1682) vertritt ihn als Chronist Ludwig von Ochsenfurt. Nach seinem Tod (9. August 1694) erhielt das Amt des Chronisten Isaak von Ochsenfurt, dem 1695 Hiero– nymus von Weilheim und 1699 Raphael von Ginding folgten. 2 Siehe unter Quellenangabe ''. s Annalen zum Jahre 1692, f.383v-386r. 4 über Gründung und Geschichte des Kapuzinerklosters Straubing vgl. ANGELIKUS EBERL [voN EGMATING], 0.F.M.Cap., Geschichte der Bayrischen Kapuzinerprovinz, Freiburg i. Br. 1902, 49ff. 5 über Konrad Mayerle von Monheim s. EBERL, a.a.O., 238ff.; unseren Art., Meyerle

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