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KRITIK VAN ORTROYS AN DER « LEGENDA TRIUM SOCIORUM » 69 ausgenornrnen die Chronik der 24 Generalrninister, die Hugolin pro– curator et specialis protector nennt"ª und offenbar deshalb die beiden '.f errnini vermengt, weil sie die Leg3soc vor Augen hat und den recht– lichen Unterschied beider Funktionen nicht kennt; auch an anderer Stelle beweist sie ihre Abhangigkeit von Leg3socª 1 • d) In § 57a berichtet die Leg3soc, Franziskus habe zweirnal irn Jahre zu Portiunkula Kapitel gehalten, « wie man die Regel besser halten konnte... Der heilige Franziskus aber gab seine Errnahnungen, seinen Tadel und seine Gebote, wie es ihrn nach Gottes Rat gut schien ». Auch dieser Bericht zeugt von genauer Kenntnis der Frühzeit des Ordens und seiner Situation; inhaltlich wird er bestatigt durch den Brief des Heiligen an einen Ministerª 8 • Ferner berichtet § 59f: « Nach Beendigung des Kapitels segnete er [Franziskus] alle Brüder und sandte die einzelnen in die einzelnen Provinzen. Jenen von ihnen, die den Geist des Herrn und die zur Predigt erforderliche Redegabe besa.6en, rnochten sie Kleriker oder Laien sein, gab er die Erlaubnis zur Predigt ». Da.6 sich die Leg3soc auch hierbei auf eine gute Kenntnis der Frühzeit stii.tzt, verrat ein Vergleich rnit einern Bericht des Jakob von Vitry 69 , rnit dern sie fast wortlich überein– stirnrnt. e) Wie die §§ 11a; lle; 37a; 37b; 57c und 59f verraten, kennt Leg3soc nicht nur das Testarnent des Heiligen, sondern die §§ 26a und 29b zitieren es auch unter Berufung auf das Testarnent. Nachdern aber Gregor IX. in seiner Bulle Quo elongati vorn 28. 9. 1230 70 das Testarnent des Heiligen unverbindlich erklart hatte, war die Aufrnerk– samkeit starker auf diese Schrift ausgerichtet worden, ja, mit dem entbrannten Streit urn die Verpflichtung der Arrnut wurde das Testa– rnent geradezu die Unterscheidungslehre zwischen Spiritualen und der Kornrnunitat. Die sachliche und absolut unpolernische Verwendung des Testarnentes, wie sie in der Leg3soc vorliegt, kann unrnoglich von einern Spiritualen starnrnen; ein Anhanger der Kornmunitat aber hat– te bestenfalls dies umstrittene Dokument implizite angeführt und nicht durch Namensnennung sich auf dieses umstrittene Dokument berufen. Auch die bedenkenlose und unpolernische Verwendung des Testarnentes legt eine friihe Datierung der Leg3soc nahe. "" A.a.O., 14. 67 A.a.O., 13 = Leg3soc, § 62. 68 H. BOEHMER, Analekten, 28f. "" IAcontrs VITRIACENsrs, Historia orienta/is : L. Lemmens, O.F.M., Testimonia minora saeculi XIII de S. Francisco Assisidnsi, Ad Claras Aquas 1926, 82. ' 10 H. GRUNDMANN, Die Bulle « Qua elongati,, Papst Gregors IX., in Arch.Franc.Hist. 54 (1961) 18; vgl. 2f.
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