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die Gründung der Kommission für Sozialreform im Jahre 1883, aus der später das Institut für Sozialreform und die Staatliche Ver– sicherungsanstalt hervorging. Laut Gründungsdekret hatte sie die Aufgabe, ,,alle Fragen zu bearbeiten, die unmittelbar die Besse– rung der Lage und die Wohlfahrt der Arbeitnehmer in Landwirt– schaft und Industrie sowie die Beziehungen zwischen Kapital und Arbeit betreffen." Sie leistete durch Gutachten und Vorbereitung von Geset;eswerken vorbildliche Arbeit, und ihr umfangreiches Material ist eine Fundgrube für historische Forschungen. Freilich wurden ihre Entwürfo von 1891 und 1899 nicht verwirklicht. Da– gegen wur-den 1900, 1902 und 1904 grundlegende Geset;e und Verordnungen in ihrem Sinne erlassen 18 • Ein Entwurf von 1901 sah die Schaffung v•on Arbeitsgerichten vor, ein Entwurf von 1906 eine geset,liche Regdung des Kartell- und Streikrechts 19 • Ein weiterer Entwurf, der am 20. März 1903 ge– billigt wurde, befaßte sich mit betriebshygienischen Fragen und mit der Regelung des Ausbildungsgangs 20 • Das Institut für Sozialreform war ein Werk der genannten Kom– mission und des Ministers Canalejas und unterstand zunächst dem Arbeitsministerium, später dem Innenministerium. Der Bericht von 1907 erwähnt Geset;esentwürfe über die Regelung von Arbeitsver– trägen, den Bau von Getreidesilos, Landarbeitergewerkschaften, Sonntagsruhe, Arbeitsaufsicht, Auswanderung, Pflichtversicherung, Unfälle, Frauen- und Kinderarbeit, Landwirtschaftsbanken, Lohn– pfändung und Wohnungsfrage 21 • Wertvolle Arbeit leistete auch die Grubenaufsichtskommission von 1910, die für Hygiene und Ar– beitsschut, in den Bergwerken verantwortlich war. Die Gruben- 18 A. Posada y P. Sangro Ros de Olano: .La Reforma Social en Espafia", Madrid 1908, S. 1-10. 19 Zur Wirksamkeit der Schiedsgerichte vgl. F. Gutierrez Gamero: .Legislaci6n lndustrial. Asociaci6n, Huelgas, Contratos de Trabajo", Madrid 1914, S. 187 Fußn. 1. Vgl. auch A. de Figueroa y Torres a. a. 0. S. 207. Zum Streikgeset,;, einem Werk des Instituts für Sozialreformen, sh. A. Posada y P. Sangro Ros de Olano a. a. 0. S. 6 f. Das Geset, behandelt die Zulässigkeit und Anmeldepflicht des Streiks und sieht bei Zwangsmaßnahmen gegen die Arbeitnehmer jeder Art scharfe Strafen vor. Vgl. H. W. Bild a.a.O. S. 171-173. 2 ° Figueroa y Torres a. a. 0. S. 17 5 ff. gibt eine Statistik über die Gesef,,gebung von 187 5 bis 1907. Insgesamt wurden vom Parlament 800 Fragen sozialer Art behandelt. Zwischen 1907 und 1909 wurden 43 Geset,esentwürfe und 149 Inter– pellationen, Bitten und Anfragen sozialer Natur verhandelt. Während der Legis– laturperioden von 191 0, 1916 und 1921 wurden mehr als 70 soziale Themen debattiert, in der Periode von 1911 waren es über 120 und 1918 100 soziale Themen. 21 Vgl. H. W. Bild a. a. 0. S. 47-55. Zur Arbeitsaufsicht ibd. S. 83 ff., zum staatlichen Versicherungswesen ibd. S. 70-78. 94
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