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Glieder eines Leibes. Für die Wirtschaft folgt aus Mellas Theorie, daß niemand ein Recht auf das Gesamtprodukt der Arbeit besit,t, weil es eine Vielzahl der verschiedensten Leistungen vorausset,t; „alle haben am Gesamtergebnis der Arbeit mitgewirkt, und wenn es keine integrale Arbeit gäbe, gäbe es auch nicht einen einzigen Arbeiter" 56 • Der Begriff des Eigentums ist eng mit dem der Arbeit und der Gesellschaft verbunden. Hier ist zwischen Eigentumstitel, der in rechtmäßiger Besit,ergreifung besteht, und zwischen Eigentums– grundlage zu unterscheiden 57 • Mella übernimmt nicht etwa vom Römischen Recht die Einteilung in Mobilien und Immobilien, son– dern unterscheidet objektives und subjektives Eigentum; das ob– jektive kann anorganisch [Bodenschät,e, Steinbrüche, Gewässe,r, Ländereien], organisch [Pflanzen, Tiere] oder künstlich sein. Er ist mit dieser Einteilung, die er für „einfach und natürlich" hält, sehr zufrieden; sie biete ihm den Vorteil, endlich mit dem „soziali– stischen Sophismus" der Mobilien- und Immobilienlehre fertig zu werden 58 • Seine Theorie beruht ohne Zweifel auf dem Glauben, daß die natürliche und sittliche Ordnung einander ergänzen. Durch ihre Hinordnung auf das Ziel des Menschen im Arbeitsprozeß wird die anorganische, organische und sittliche Welt zu einer Einheit 59 • Der Mensch hat die Pflicht, sich zu vervollkommnen, und die ver– schiedenen Arten von Tätigkeit sind das Mittel dazu. Das Recht der Person, diese Pflicht zu erfüllen, ist die allgemeinste Grund– lage des Eigentums; die unmittelbare Grundlage aber ist der Ent– gelt für geleistete Arbeit 00 • Da das Ergebnis der Arbeit vom Beitrag der einzdnen Arbeits– stände abhängt, beruht das Eigentum auf deren Solidarität 61 • ,,Ein übertriebener Kapitalismus, der auf drei Füßen steht, Aktien, Bank und Börse, nicht selten auf unsittliche Spekulation zurückgeht und unter Verachtung der Armen auf Laster, Unsittlichkeit, Korrup– tion und Genuß zusteuert, steht im Widerspruch zu den Eigentums– grundlagen und der Solidarität der Standesleistungen" 62 , denn er sündigt gegen die Entgeltspflicht, die eine Folgerung aus der Idee der integralen Arbeit ist 63 • 56 ibd. XXII, S. 328. 67 ibd. XXII, S. 336. 0 s ibd. XXII, S. 306 f. 59 ibd. XXII, S. 308 f. oo ibd. XXII, S. 336. 61 ibd. XXII, S. 333 f. 62 ibd. XXII, S. 336 f. 63 ibd. XXII, S. 333. 79

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