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natürlichen Fähigkeiten der Menschen unmittelbar voraus und ha– ben die Verwirklichung ihrer gemeinsamen Ziele zur Aufgabe. Daher darf sie der Staat auch nicht unter,drücken, denn sie sind vor ihm da und bilden integrierende Bestandteile des gesellschaft– lichen Ganzen. Deshalb muß auch nach Mella die Volksvertretung nicht von den Parteien, die willkürlich gebildet sind und keinem nationalen Bedürfnis entsprechen, s-ondern von den Ständen ge– stellt werden 47 • Nur dann kann sich der Wille des gesamten Vol– kes Gehör verschaffen, und wer auch nur einen einzigen Stand unterdrückt, verstümmelt die Gesellschaft - wer dagegen eine Partei unterdrückt, erleichtert sie 48 • Diese Stände dürfen nicht mit Zünften verwechselt werden. Es handelt sich nicht um auf einem Willensakt beruhende Gruppen– bildung, sondern um Verbände, die mit den Bedürfnissen der Ge– sellschaft natürlich gegeben sind. Ob man nun aber nach Zünften oder nach Ständen abstimmt - in jedem Falle muß das Prinzip des mehrfachen Stimmrechts gewährleistet sein, denn gewisse Ein– zelpersonen gehöl'en mehr als einem Stande an. Ferner müssen auch die Frauen Stimmrecht bekommen, denn auch sie sind Mit– glieder von Ständen 49 • Diese christliche Demokratie, ,,die wahre Volksdemokratie", darf nicht mit der Demokratie verwechselt wer– den, die auf dem Dogma einer fiktiven Gleichheit beruht, denn sie betont die „proportionale oder hierarchische Gleichheit", die darin besteht, daß jeder Stand innerhalb seines Bereiches seinem Ziele dient, und entspricht der „gesellschaftlichen Souveränität der Völ– ker" 50 • Mellas Begriff der Vertretung bedeutet die Ausübung frem– den Rechts in Abhängigkeit und unter Aufsicht dessen, der Träger dieses Rechtes ist und Vertreter delegiert; und darin besteht 47 ibd. VII, S. 357. 48 ibd. V, S. 282. 49 ibd. VIII, S. 292 f. 50 ibd. VIII, S. 58 f. 192 ff., V, S. 58 ff. A. Goicochea hat auf Mellas Überein– stimmung mit Maurice Hauriou hingewiesen. Dieser geht vom Gegensat, zweier Aspekte der Souveränität aus, der „Souveränität der Herrschaft" und der „Souveränität der Unterwerfung", welche· im Zusammenwirken der Einzelnen mit der herrschenden Macht besteht, ohne daß diese sich deshalb in Regierende verwandeln.•Zwischen Mella und Hauriou", sagt Goicochea, .gibt es nur den Schatten eines Unterschiedes, der jedoch von grundlegender Bedeutung ist. Wäh– rend H. von ,individueller Souveränität der Unterwerfung' spricht, weist Mella entsprechend dem organischen Begriff der Demokratie, den er bei den älteren spanischen Traditionalisten lernte, auf die kollektiven Kerne, in denen das In– dividuum Schul:, und Sicherheit findet, als den weiten und festen Sit, der ,Souve– ränität der Gesellschaft' hin." Vgl. Mellas 0. C. IV, S. XXI - XXII. 77
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