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Die Monarchie Mella stellt seinen „realen" Staatsbegriff dem „abstrakten" der Liberalen gegenüber, der den Sit, der politischen Souveränität nicht in der Person des Monarchen, sondern im Parlament und damit in der herrschenden Mehrheit sehen will. In Wirklichkeit aber „muß die Welt von drei Monarchien beherrscht werden: in den Wurzeln von ,der soziologischen der Familie, am Gipfel von der göttlichen der Kirche und endlich von der politischen des Staates, die teils auf der soziologischen, teils auf der göttlichen ruht. Die Monarchie der Familie stammt aus dem Naturrecht, die des Papst– tums aus dem positiven göttlichen Recht und die des Staates aus dem politischen, also menschlichem Recht" 35 • Daß die Monarchie die beste Regiemngsform ist, ist nicht offenbart. Aber weil sie der Struktur von Familie und Kirche am nächsten kommt, hat sie viel vor Demokratie und Republik voraus 36 • Das Wesentliche ist freilich bei jeder Regierungsform, gleich wel– cher Art, ,,die v,ollständige Legitimität, nicht nur dem Ursprung, sondern auch dem Walten nach ... Jede Gewalt, weld1e es auch sei, die nach Ursprung und Walten so weit wie möglich dem Na– turrecht, dem positiven göttlichen Recht und den wesentlichen Überlieferungen eines Volkes entspricht, ist legitime Gewalt und als solche göttlichen Rechts" 37 • Für ein Volk wi,e di,e Schweizer mag nun die Demokratie wesensgemäß sein [,,,die Regierungs– formen sind, scholastisch gesprochen, nicht akzidentelle, sondern substantielle Formen, die ihr Objekt wesentlich bestimmen" 38 ]. Die spanische Seele aber bedarf der Monarchie. Wer aber den sub– .s tantiellen Charakter und die historische Notwendigkeit der spa– nischen Monarchie anerkennt, der kann nicht gleichzeitig „eine wandelbare und kurzlebige Volksvertretung nach dem Prinzip der Souveränität der Massen" billigen; sondern man hat nur zwei logische Möglichkeiten: Monarchie oder Republik 39 • Mella seijt sich aber nicht etwa für die absolute Monarchie ein, die er geistesgeschichtlich für eine Frucht der Reformation hält, sondern für die mittelalterlich-christliche 40 , in der der König gleich– zeitig die Initiative besit,t und vor der Gesamtheit verantwortlich ist. Es geht nicht um einen Repräsentativkönig oder um einen Mo– narchen, dess·en Handlungsfreiheit vom Kabinett eingeschränkt 115 ibd. XV, S. 185 f. 30 ibd. VI, S. 58. 37 ibd. XI, S. 29 f. 38 ibd. X, S. 139. 39 ibd. X, S. 107 f. 40 ibd. VIII, S. 217 f. 75
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