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Die Gesellschafien Die Kirche ist eine Gesamtperson göttlichen Ursprungs, deren Ziel „zugleich das höchste Ziel des übernatürlich erhöhten Menschen ist". Dies unabhängige Ziel verleiht ihr den Charakter einer auto– nomen oder „vollkommenen Gesellschaft" mit unabhängiger Legis– lative, Exekutive und Jurisdiktion 6 und damit innere und aus die– sen folgende äußere Rechte 7 : auf der einen Seite Lehramt, Weihe– gewalt und Hirtenamt und Recht auf zeitliche Güter, auf der an– deren die Rechte im Verkehr mit den übrigen Verbänden, vor allen Dingen das der potestas indirecta über alles, was sie zur Er– reichung ihres Zieles braucht. Das Recht auf Schut, und Hilfe müssen die Verbände der Kirche nicht nur ,negativ' zugestehen, sondern ,positiv' anbieten 8 • Für das Verhältnis von Kirche und Staat gilt die Regel, daß sie zwar in inniger menschlicher Verbundenheit, aber in Gütertrennung leben sollen 9 • ,,Wir kämpfen um das harmonische Verhältnis, das zwischen Kirche und Staat besteht, wenn jeder in seinem Bereich schaltet und waltet, aber das Ziel des Staates dem Ziel der Kirche untergeordnet bleibt" 10 • In diesem Zusammenhang denkt Mella an die Sälmlarisation, ,die er mit Menendez Pelayo einen „unge– heuerlichen Raub" nennt 11 • Den zweiten Rang unter den menschlichen Verbänden nimmt nach der Kirche die bürgerliche Gesellschaft ein, die eine Reihe von ab– hängigen Gesellschaften in sich vereinigt und der Verwirklichung des zeitlichen Ziels der Menschen dient. Sie verhält sich zum Men– schen wie das Mittel zum Zweck, ,,denn sie entspricht einem Be– dürfnis und hat unmittelbar das Ziel, es zu befriedigen" 12 • Die menschlichen Bedürfnisse sind entweder materieller, sittlicher oder geistiger Art, und ihrer Verwirklichung dienen die Vereinigungen ode.rKörperschaften. Vereinigungen bezwecken unmittelbar den Nut– zen von Individuen, Körperschaften dagegen den ganzer Gruppen [Schul- und Wohlfahrtswesen]. Darüber hinaus gibt es natürliche Körperschaften, die schon vor dem Staat existieren, nämlich Familien und Sippen 13 • Sie bilden die eigentliche Grundlage jeder Gesellung: die Ehe ist nicht nur ein zoologisches, sondern außer einem sakra- 6 ibd. V, S. 185 f. 7 ibd. V, S. 186-189. 8 ibd. 9 ibd. VI, S. 32. 10 ibd. VI, S. 51. 11 ibd. VI, S. 62 f. 12 ibd. XXII, S. 292. 13 ibd. VIII, S. 164 f. 70

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