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ales bei Hinterlegung ,des Gegenwertes in Wertpaipieren 22 • Cam– pomanos verfaßte sein berühmtes Memorandum „RegaHa de la Amortizaci6n" über ,das Recht des Königs auf Säkularisierung, das ähnliche Bedeutung gewann wie der Bericht Jovellanos'. Mit der Säkularisierung im engeren Sinne begann König Jos,eph I. Noch am Taige der Kapitulation von Madrid verfügte Napoleon gegen sein Wort die Aufhebung von zwei Dritteln aller Klöster zugunsten des Staates. Am 17. August verfügte Joseph die Auf– hebung der monastischen und der Bettel-Ül'den sowie der Reg,ular– klerikergemeinschaften. Anreger und Vollstrecker ,dieser Maßnah– men war Llorente, dessen psychologische Charakterisierung wir Menendez Pelayo verdanken 23 • Diese V,erfügungen erleichterten den Abgeordneten von Cadiz ihren Weg. „Da sie desselben Geistes Kinder waren", sagt Viiias y Mey 24 , ,,es aiber mit der öffentlichen Meinung nicht verderben wollten, ver– fügten sie am 17. Juni 1812, ,daß alle von der unrechtmäßigen Regierung enteigneten Güter . . . in Staatsbesit; bleiben sollten. Wiedereinset;ung in ,den von.gen Stand war nur möglich, wenn die Orden neu gegründet wurden." Selbst der Besit der Inquisition fiel an den Staat, und die übrigen kirchlichen Güter wuI'den einer Kriegssondersteuer unterworfen. Schon damals plante der Minister Alvarez Guerra die Amortisation ,der Staatsschuld und die Be– streitung der Kriegsl,asten auf Kosten der Kirche. Am 1. Oktober 1820 wuvde die Aufhebung der Ordenskollegien, der Ritterordens– k©nvente und der Klöster mit weniger als fünfundzwanzig Mit– gliedern verfügt, zehn Tage später allen kirchlichen Stellen jeg– licher Erwerb von Liegenschaften untersagt 25 • Den Höhepunkt der liberalen Agravpolitik bildete die Sälmlarisierung unter Mendiza– bal im Jahre 1835. Eine Reihe von Abgeor,dneten der Nationalv,ers,ammlungen von 1812, 1820 und 1835 wies auf die verhängnisvollen Folgen der genannten Schritte hin. Der Einspruch des Abgeordneten aus Estre– madura wurde bereits erwähnt; dieser bemerkte außerdem, ,daß die betroffenen Güter mit Recht immer als das „Erbteil der Armen" gegolten hätten, ,die sich nun ohne jede Entschädigung solcher Seg– nungen beraubt sähen. Der sevillanische Abgeordnete D. Francisco G6mez Fernandez deutete an, die Landbevölkerung würde ihren 22 Eine Praxis, von der man bereits 1808 abließ, weil sie für den Staat, wie sich zeigte, von geringem Vorteil war. Der erste, der sie wieder aufgriff, war der unrechtmäßige König Joseph. 23 a. a. 0. VII, S. 13 ff.; vgl. Vifias a. a. 0. S. 36 ff. 24 a. a. 0. S. 37 ff. 25 a. a. 0. S. 41 ff. 16

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