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Wunsch der Wähler, sich dem Kandidaten, von dem sie wirtschaft– lich abhängig waren, gefällig zu erweisen, spielte eine entscheidende Rolle 5 • Canovas, der im Jahre 1873 Monarchie und Liberalismus erneuern wollte, versuchte, gegen den Vv ahlmißbrauch vorzugehen. Silvela wünschte 1879 das Gleiche zu tun, während sich 1884 Ro– mero Robledo wieder an die „Tra:dition" hielt 0 • Gerade mit Hilf.e des allgemeinen Wahlrechts brachte man es fertig, die Mehrheit des Volkes von der Regierung ausziuschließ.en. Das Ergebnis der Verwaltungsreform Ist besonders charakteristisch 7 • Man wollte die überlieferten Formen der Gemeinde [rnunicipio] und Provinz erhalten, aber das Ergebnis siah wesentlich anders aus; es trieb den Zentralismus auf die Spit3e, und zwar durch die Bildung von Provinzen nach dem französischen Vorbild der Departements, deren Grenzen vorn Staat f estgdegt wurden; durch „die Schaffung schwacher Wahlstatuten für die kommunalen Körperschaften Ma– gistrat und Provinziallandtag [diputaci6n]" und durch „eine kom– munale Struktur, die das Ineinandergreifen aller örtlichen Einrich– tungen in einer mechanischen Hierarchie erzwang. Sie schuf ein Subordinationssystern, das schon den Keim der späteren zentrali– stischen, schematischen und übernymmetrisch,en Verwaltungsstruktur sowie des Bürokratismus in sich trug" 8 • Mehr oder weniger freiwillig unterstanden die Stadtverwaltungen den Provinziallandtagen und diese wiederum der Regierung, welche auf ihnen teils durch Delegationen und teils durch einen politischen Leiter [Jefe Polftico] vertreten war, der später Zivilgouverneur hieß. Gewinner bei den Abstimmungen war let_,;ten Endes immer die Regierung. Die relative Selbständigkeit der früheren Gemein– den war dahin, und Madrid hatte den Ton anzugehen 9 • Von hier aus wird die föderalistische Tendenz der Traditionalisten verständ– lich. Bodenreform Auch eine Bodenreform war unvermeidlich; schon Karl III. hatte sie in Angriff genommen 10 • Hier brachten die Cortes von Cadiz 5 Über die Wahlmethoden liest man merkwürdige Anekdoten bei Fernandez Almagro a. a. 0. S. 384 f. 0 a. a. 0. S. 409. 7 A. Posada: Evoluci6n legislativa del regimen local en Espaiia 1812-1909, Madrid 1910, S. 66. 8 Ebd. S. 70 f. 9 A. Marvaud: L'Espagne au XXieme siede. Etude politique et economique, 1. Aufl. Paris 1913, 2. A. Paris 1915 S, 62 ff, 10 Es gab eine Tradition der Eigentumslehre, die die Parlamentarier der Cor– tes nicht hätten vergessen dürfen und die man .spanische sozialökonomische Schule" genannt hat. Sie beginnt mit Luis Vives' De subventione pauperum. 13

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