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Siebtes 'Kapitel Rückblick Übersicht über die widttigsten Lehren der spanischen Traditionalisten zu Politik und Gesellschaft Eine umfassende systematische übersieht über die Lehren des spa– nischen Traditionalismus zu Politik und Ges•ellschaft hat M. Solana gegeben 1 • Daher genügt in diesem Zusammenhang ein knapper Aufriß. A. DIE HERRSCHAFT GOTTES ÜBER DIE GESELLSCHAFT Individuum und Gesellschaft bestehen in absoluter Abhängigkeit von Gott und schulden ihm äußere und innere Verehrung. Die Gesellschaft hat die Pflicht, religiös zu sein, und nur die wahre Religion hat das Recht, von allen Regierungen anerkannt zu wer– den. B. DIE KIRCHE ALS VOLLKOMMENE GESELLSCHAFT UND IHRE BEZIEHUNG ZUR BÜRGERLICHEN GESELLSCHAFT Der Mensch ist wegen seines höheren Zieles zuerst der Kirche und nur in zweiter Linie dem Staate verpflichtet. Kirch,e und Staat dürfen nicht im Gegensat, zueinander lehen oder einander an der Ausübung ihrer Pflichten hindern. Die Kirche ist göttlicher Stiftung und besit,t infolgedessen indirekte Gewalt über den Staat, sofern er verpflichtet ist, sie bei der Verfolgung ihrer Ziele zu unter– stüt,en. Andrerseits muß die Kirche wirtschaftlich vom Staat un– abhängig sein. Der Staat hat nicht das Recht, Freiheit zur Verbr,ei– tung des Irrtums zu gewähren. Die Traditionalisten berücksichtigen in diesem Punkt vornehmlich die spanischen Verhältnisse 2 • 1 M. Solana: ,,El Tradicionalismo Polltico Espafiol y la Ciencia Hispanica", Madrid 1951. 2 H. Auhofer stellt in seiner Studie .Die Soziologie des Balmes", München 1953, S. 163, die Frage, ob die späteren Sozialenzykliken von Balmes beeinflußt sind. Zwar unterhielt Balmes freundschaftliche Beziehungen zu Pius IX., aber eine solche Frage ist immer gewagt. Was sich leicht feststellen läßt, ist Gleichzeitig– keit oder Vorwegnahme einer Lehre. In dieser Hinsicht kann man von allen spanischen Traditionalisten sagen, daß sie Fortschritte gebracht haben und in manchen Fällen ein getreues Echo der päpstlichen Unterweisungen sein könnten. Einige Beispiele mögen genügen. Die Lehre von der christlichen Verfassung der 107

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