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90 KAPITEL VIII DIE LEITUNG UNSERES ORDENS Nr. 117 1. Unter der Führung des Heiligen Geistes bildet unsere Brüdergemeinschaft gleichsam einen Organismus im Mystischen Leib Christi. Ihr Merkmal ist die Verbindung von gottgeweihten Personen, die in der Nachfolge des Meisters gemeinsam den Willen des Vaters zu erfüllen suchen. So wirken die Brüder durch mannigfaltige Aufgaben und Dienste mit, die Kirche in Liebe aufzubauen. 2. Darum empfinden wir es als unsere spezifische Aufgabe, je nach der erhaltenen Gnade und unserer Berufung als Kapuziner das Wohl der Kirche und der Brüdergemeinschaft zu fördern. 3. Die Kapitel und die Oberen, Ausdruck der geistigen und sichtbaren Einheit des Ordens, stärken das Band der Einheit zwischen den Brüdern. Sie üben ihre Autorität, die sie von Gott durch den Dienst der Kirche erhalten haben, im Geist des Dienens und mit pastoraler Sorge aus, entsprechend den Normen des allgemeinen Rechtes und dieser Konstitutionen. Artikel I Die Struktur des Ordens Nr. 118 1. Unser Orden setzt sich aus Brüdern zusammen, von denen jeder einem Ordensbezirk zugeordnet und einer örtlichen Brüdergemeinschaft zugeteilt ist. Jeder Ordensbezirk und jede örtliche Gemeinschaft bildet, je für sich genommen, eine wirkliche Brüdergemeinschaft. 2. Die Ordensbezirke bestehen normalerweise aus Provinzen und Kustodien. Sie sind unter der Autorität des Generalministers in lebendiger Beziehung miteinander verbunden. 3. Alle Ordensbezirke setzen sich zusammen aus einer Gruppe von Brüdern, die in örtlichen Gemeinschaften oder Häusern vereint sind. Sie haben einen eigenen und exklusiven territorialen Bereich, der im Errichtungsdekret festgelegt werden muss. 4. Aus besonderen Gründen kann der Generalminister mit Zustimmung seines Rates und nach Anhören der betroffenen Teile entsprechend den Normen dieser Konstitutionen und der Verordnungen der Generalkapitel andere Formen von Ordensbezirken oder Zusammenschlüssen von Häusern vorsehen. 5. Jeder durch formelles Dekret des Generalministers kanonisch errichtete Ordensbezirk wird von Rechts wegen juristische Person.

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