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78 Maß. Wir wollen alles meiden, was dem Glauben, den guten Sitten und dem gottgeweihten Leben widerspricht. 2. Unter der Leitung des Guardians sollen die Brüder gemeinsam über die von ihnen benutzten Kommunikationsmittel urteilen und sich fragen, ob Armut, Gebetsleben, Stillschweigen, brüderliche Gemeinschaft und Arbeit geschützt werden, und gleichzeitig überlegen, ob solche Medien dem Wohl und der Tätigkeit aller dienen. 3. Die Brüder, vor allem die Minister und Guardiane, mögen sich darum kümmern, wichtigere Ereignisse in den Konventen, in den Ordensbezirken und im ganzen Orden mit geeigneten Mitteln bekannt zu machen. Nr. 97 1. Bevor ein Bruder das Haus verlässt, bitte er den Guardian um Erlaubnis, so wie dies im betreffenden Ordensbezirk üblich ist. 2. Wer eine Reise plant, soll, bevor er um die Erlaubnis bittet, gewissenhaft die Gründe abwägen und sich fragen, ob die Reise vereinbar ist mit der Armut, dem geistlichen und brüderlichen Leben sowie mit dem Zeugnis, das wir dem Volk zu geben haben. 3. Die Minister und Guardiane sollen bei der Erteilung einer Reiseerlaubnis Klugheit walten lassen. 39 4. Beim Gebrauch der Verkehrsmittel sollen die Brüder unseren Stand der Armut und Demut bedenken. 40 Nr. 98 1. Alle Brüder, die als Gäste zu uns kommen, sollen liebevoll und freundlich aufgenommen werden. 2. Auf Reisen mögen die Brüder, wo es möglich ist, gern in den Häusern unseres Ordens einkehren, wenigstens zum Übernachten. Sie sollen am brüderlichen Leben teilnehmen und sich den örtlichen Gewohnheiten anpassen. 41 3. Brüder, die zur Ausbildung oder aus anderen Gründen in andere Provinzen geschickt werden, sollen von den Ministern und Guardianen und den örtlichen Brüdergemeinschaften wie eigene Mitglieder aufgenommen werden; sie selbst sollen sich 39 Verordnung 6/4. 40 Verordnung 6/5. 41 Verordnung 6/6.

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