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76 Nr. 92 1. Wenn ein Bruder krank wird, soll der Guardian in brüderlicher Liebe sich um alles Nötige für Leib und Seele kümmern, wie der heilige Franziskus dies tat und verlangte. Er soll den Kranken der Sorge eines geeigneten Bruders und gegebenenfalls eines Arztes oder anderer kompetenter Personen anvertrauen. 2. Die Brüder sollen bedenken, dass sich im kranken Bruder der leidende Christus zeigt, und sie sollen sich vor Augen halten, wie sie selber im Falle einer Krankheit behandelt sein möchten. Auch mögen sie sich an die Worte des heiligen Franziskus in der Regel erinnern, dass nämlich keine Mutter so zart und voll Zuneigung zu ihrem eigenen Sohn ist, wie jeder von uns zu seinem geistlichen Bruder sein soll. 3. Darum möge sich jeder aufmerksam um den kranken Bruder kümmern, ihn gern besuchen und ihm Mut machen. 4. Der Minister und der Guardian sollen die Kranken in brüderlicher Liebe oft besuchen. Sie mögen es nicht versäumen, selber oder durch andere sie geistlich aufzurichten. Wenn sie merken, dass die Krankheit eines Bruders bedrohlich ist, sollen sie ihn vorsichtig auf den Ernst der Lage hinweisen und auf den Empfang der Sakramente vorbereiten. 36 Nr. 93 1. Die Kranken mögen bedenken, dass wir mindere Brüder sind. 2. Darum sollen sie die Sorge um sich selbst dem Arzt und den Pflegern überlassen, damit sie nicht zum Schaden ihrer Seele die heilige Armut verletzen. Vielmehr sollen sie dem Schöpfer für alles danken. 3. Sie mögen bedenken, dass sie aufgrund ihrer Berufung eingeladen sind, durch bereitwillige Annahme von Krankheit und Schwäche Christus in seinem Leiden ähnlicher zu werden; sie mögen sich bemühen, in gläubiger Hingabe einen kleinen Teil seiner Schmerzen an sich selbst zu erfahren. Ihr Vorbild sei Franziskus, der den Herrn lobte für jene, die nach seinem heiligsten Willen Krankheit und Drangsal in Frieden ertragen. Sie sollen auch bedenken, dass sie am eigenen Leib ergänzen, was an den Leiden Christi, des Erlösers, noch fehlt. Damit können sie zum Heil des Gottesvolkes und zur Evangelisierung der Welt beitragen und das brüderliche Leben stärken. 36 Verordnung 6/1.

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