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72 Nr. 83 1. Unser Leben der Armut und des Minderseins verlangt, dass jeder soweit möglich sich an den häuslichen Arbeiten im Geist brüderlicher Gemeinschaft beteiligt. Solche Teilnahme zeigt, wie sehr wir aufeinander angewiesen sind, und fördert die gegenseitige Hilfe. Sie qualifiziert die Brüdergemeinschaft und macht unser Leben glaubwürdig. 2. Die Arbeit des einzelnen Bruders dispensiert ihn nicht von der Sorge für das Haus und von den täglichen Diensten der Bruderschaft; wir sollen sie als integrierenden Teil unseres gewöhnlichen Lebens übernehmen. 3. Die Minister und die Brüdergemeinschaften sollen dieser Art häuslicher Einfachheit und alltäglichen Dienstes besondere Aufmerksamkeit schenken. 4. Nur wenn es wirklich notwendig ist, greifen wir für die häuslichen Arbeiten auf Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von außen zurück. Ihre Auswahl soll möglichst von der Brüdergemeinschaft mitgetragen und von Kriterien der Klugheit geleitet sein. Sie sollen mit Respekt, Freundlichkeit, Großmut und nach den Normen des Gesetzes behandelt werden. Nr. 84 1. Je nach den verschiedenen Bedingungen der Ordensbezirke und in Übereinstimmung mit den Normen, die vom Minister mit Zustimmung seines Rates oder von der Konferenz der höheren Obern und vom Ortsordinarius erlassen wurden, können Brüder auch bei Leuten außerhalb des Ordens arbeiten, sofern dies vom apostolischen Eifer oder von der Dringlichkeit, unserer oder fremder Not abzuhelfen, nahegelegt wird. 2. Die Brüder mögen sich jedoch an die Mahnung des heiligen Franziskus erinnern, nur jene Tätigkeiten zu übernehmen, in denen man besser unsere Berufung zum Dienst und unseren Stand als Mindere bezeugen kann, so dass jedes Suchen nach Prestige und Macht vermieden wird. 3. Stets muss überdies gewährleistet sein, dass die auswärts tätigen Brüder mit ihrer Gemeinschaft in Verbindung stehen. 4. Allen Menschen sollen sie das Evangelium bezeugen und ihnen die Liebe Christi sichtbar machen. Den Bedürftigen sollen sie helfen, ohne sich unklug in Tätigkeiten einzulassen, die nicht zu unserem Stand passen. Nr. 85 1. Was die Brüder als Lohn für ihre Arbeit erhalten, muss immer vollständig der Gemeinschaft übergeben werden. Doch ist die Arbeit der Brüder nicht nur nach dem Lohn, den sie dafür erhalten, zu bewerten.

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