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71 Nr. 81 1. Je nach Eignung und der von Gott geschenkten besonderen Begabung gibt es für jeden von uns verschiedene Möglichkeiten, tätig zu sein. 2. Wir übernehmen Dienste und apostolische Aufgaben, soweit sie mit unserem brüderlichen Leben vereinbar sind oder eine Notlage der Kirche und der Menschen sie erfordert. 3. In erster Linie entsprechen uns Aufgaben, welche Armut, Demut und Brüderlichkeit deutlich erkennen lassen. Keine Arbeit gelte uns von geringerer Würde und von geringerem Wert als eine andere. 4. Um die Gnade der Arbeit an uns und anderen fruchtbarer zu machen, bemühen wir uns, bei unterschiedlichen Tätigkeiten unseren Charakter als Gemeinschaft zu wahren, zusammenzuarbeiten und uns gegenseitig zu helfen; so schreiten wir auch in der Bekehrung des Herzens voran. 5. Stets haben wir unsere apostolische Berufung vor Augen, damit wir durch jede Art von Tätigkeit den Menschen Zeugnis geben von Christus. Nr. 82 1. Jeder Bruder soll das ganze Leben lang in seinem Tätigkeitsbereich die geistliche, wissenschaftliche und praktische Ausbildung vervollkommnen und seine Begabung weiter entfalten, damit unser Orden seiner Berufung in der Kirche stets gewachsen ist. Die geistige Tätigkeit ist also in gleicher Weise wie jede andere Arbeit zu schätzen. 2. Gemäß der Tradition des Ordens sollen die Brüder die körperliche Arbeit schätzen und sich ihr, im Rahmen der ihnen anvertrauten Aufgaben, gern widmen. Dies dient der eigenen Entwicklung und dem gemeinsamen Wohl, vor allem, wenn es die Liebe oder der Gehorsam verlangen. 3. Die Minister und die Guardiane sollen soweit wie möglich die Gaben und Fähigkeiten der einzelnen Brüder wie auch den Nutzen für die Gemeinschaft und die Kirche berücksichtigen. Sie sollen den Brüdern die Möglichkeit geben, sich auf Spezialgebieten auszubilden, und bereitwillig die dafür nötige Zeit und Mittel zur Verfügung stellen. 4. Bei der Übertragung von Aufgaben und Ämtern mögen die Minister und Guardiane auf die Eignung und Erfahrung der Brüder achten, damit der Kirche, dem Orden und den Brüdern selbst gedient ist. Nicht leicht soll man einen Bruder von einer Tätigkeit, in der er Fachmann ist, abberufen, wenn nur das brüderliche Leben und die Bereitschaft aller zum Gehorsam sichergestellt sind.

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