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65 guten Willens das Bemühen um die Förderung der Gerechtigkeit und die gerechte Verteilung der Güter. 5. Fördern wir eine Kultur des Teilens, indem wir den Menschen bewusst machen, dass die Güter für alle bestimmt sind; sie müssen mit Verantwortung für die künftigen Generationen verwendet werden. Auf diese Weise fördern wir eine nachhaltige soziale und ökonomische Entwicklung auf ethischer und religiöser Basis. Ein solcher Fortschritt hat seinen Grund im Wachsen des Sinnes für Gott, für die Würde der menschlichen Person, für Gerechtigkeit und Frieden unter den Völkern. Artikel III Die Armut in unseren Häusern Nr. 73 1. Wir müssen in bescheidenen und einfachen Häusern leben und dort stets wie Pilger und Fremde wohnen. 2. Bei der Wahl des Bauplatzes für ein neues Haus achte man auf unser Leben in Armut, die Wohnbedingungen der Armen in der betreffenden Gegend, das geistliche Wohl der Brüder und die Anforderungen, die sich aus den verschiedenen Tätigkeiten ergeben, die man übernehmen soll. Unsere Wohnungen seien so gebaut und eingerichtet, dass auch einfache Leute sich über die Schwelle getrauen. 28 3. Bei den Häusern sollen die Proportionen mit dem übereinstimmen, was man wirklich braucht; sie sollen so sein, dass sie Gebet, Arbeit und brüderliches Zusammensein fördern. 4. Auf den Kapiteln soll man überprüfen, inwieweit unsere Wohnungen einem Leben in Armut und Mindersein wirklich entsprechen. Man berate über die soziale Verwendung der uns anvertrauten Güter, mag es dabei um Geld, Häuser oder Grundstücke gehen; bereitwillig wollen wir sie zum Nutzen der Menschen verwenden und weder Geld noch Immobilien anhäufen. 29 Nr. 74 1. Unsere Kirchen seien einfach, gepflegt und sauber. Man achte darauf, dass sie das Gebetsleben der Brüder fördern und für die liturgischen Feiern und die tätige Teilnahme der Gläubigen geeignet sind. 28 Verordnung 4/9. 29 Verordnung 4/8

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