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64 3. Für jeden Gebrauch der Güter, auch des Geldes, sollen die Ordensbezirke, die Brüdergemeinschaften und die Brüder diesem genauen und praktischen Grundsatz folgen: ein Mindestmaß an Notwendigem und nicht das Höchstmaß an Erlaubtem. Diesen Maßstab sollen sie je nach dem sozialen Kontext, in dem sie leben, anwenden. 4. Wir dürfen nicht zu entarteten Söhnen des heiligen Franziskus werden, indem wir zu Unrecht Dinge zurückbehalten. Darum sollen Güter, die eine einzelne Brüdergemeinschaft nicht nötig hat, den Ministern für den Bedarf des Ordensbezirkes und des Ordens übergeben werden oder sie sollen - entsprechend den Bestimmungen des Provinzkapitels - an die Armen verteilt oder für die Entwicklungshilfe bestimmt werden. Darüber finde öfter eine gemeinsame Überlegung im Hauskapitel statt. 26 5. Beim Hauskapitel sollen die Brüder anhand der Konstitutionen den rechten Gebrauch der Güter überdenken und zwar im Blick auf: Lebensmittel, Kleidung, persönliche und für die Gemeinschaft bestimmte Geschenke, Gebrauch der Medien und der technischen Instrumente, Reisen und Ähnliches. 6. Denken wir auch über die Mittel nach, die zur Erfüllung der Aufgaben und Dienste verwendet werden, ob wir immer jene wählen, die unserem Stand als Minderbrüder angemessen sind. Nr. 72 1. Im Geist des Minderseins und entsprechend der Unterweisung des heiligen Franziskus wollen wir einander vertrauensvoll unsere Not offenbaren. In der Abhängigkeit voneinander sehen wir ein Wesensmerkmal brüderlicher Gemeinschaft und gegenseitiger Stütze. 2. Üben wir die Solidarität als besonders deutlichen Ausdruck der Bruderliebe, und engagieren wir uns entschieden für das Wohl aller und jedes Einzelnen, weil wir alle für alle verantwortlich sind. 27 3. In einer Notlage mögen die Brüdergemeinschaften eines Gebietes wie auch ganze Ordensbezirke schnell helfen und bereit sein, auch das zu geben, was sie selbst nötig hätten. 4. Weiten wir unsere Solidarität auf alle unsere Brüder und Schwestern der franziskanischen Familie aus. In Zusammenarbeit mit ihnen teilen wir mit allen Menschen 26 Verordnung 4/4-6. 27 Verordnung 4/7.

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