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63 Nr. 69 1. Die Minister und Guardiane, denen es kraft ihres Amtes zukommt, sich um die Bedürfnisse der Brüder zu kümmern, können Geld für den Lebensunterhalt der Brüder und für Werke des Apostolates und der Nächstenliebe gebrauchen. 2. Nach den Normen eines jeden Ordensbezirkes haben alle Brüder die Pflicht, Rechenschaft abzulegen über das Geld, das ihnen für ihren Lebensunterhalt anvertraut worden ist. 3. Doch dürfen alle, die Minister und die Guardiane wie die anderen Brüder, Geld nur so gebrauchen, dass sie das Maß nicht überschreiten, das wirklich armen Leuten entspricht. 4. Um der Armut treu zu bleiben, dürfen die Brüder sich nicht an Freunde und Verwandte wenden mit der Bitte um Geld oder andere Dinge. Auch sollen sie ohne Erlaubnis des Guardians oder Ministers keine Geschenke nur zu ihrem persönlichen Gebrauch annehmen. Nr. 70 1. Mit Zustimmung ihres Rates können die Minister Versicherungen abschließen oder andere Maßnahmen der sozialen Vorsorge treffen, wo diese von der staatlichen oder kirchlichen Autorität für alle oder für bestimmte Personengruppen vorgeschrieben sind, oder wie sie auch von einfachen Leuten des betreffenden Landes allgemein in Anspruch genommen werden. 2. Bewusst sollen sie jede Art von Absicherung vermeiden, die dort, wo sie leben, den Anschein von Luxus oder Gewinnsucht erweckt. 3. Es ist jedoch angebracht, dass die Minister und die Guardiane das wirklich notwendige Geld auf der Bank oder bei ähnlichen Instituten anlegen, wie das Leute in bescheidenen Verhältnissen auch tun, wobei sie die Vorschriften unseres Eigenrechts einhalten sollen. 4. Stiftungen, unbefristete Legate und Erbschaften mit unbefristeten Rechten und Belastungen dürfen nicht angenommen werden. Nr. 71 1. Die Brüder sollen durch ihr Leben den anderen Menschen zeigen, wie sie durch die freiwillige Armut frei werden von der Habgier, der Wurzel allen Übels, und frei von der ängstlichen Sorge um den morgigen Tag. 2. Darum sollen die Minister und Guardiane beim Geldgebrauch jedes Anhäufen und jede Spekulation unterlassen, wobei eine maßvolle Vorsorge nicht ausgeschlossen ist.

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