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48 weiterbilden müssen. Denn ein Bruder, der die Zeit der Grundausbildung abgeschlossen hat, darf nicht davon ausgehen, er sei nun für das ganze Leben voll ausgebildet. Nr. 43 1. Der Orden verfüge über unserem Charisma entsprechende Fortbildungsmöglichkeiten und stelle sie allen Brüdern zur Verfügung. 2. In den einzelnen Ordensbezirken sollen für die ständige Fortbildung je nach örtlichen, zeitlichen und persönlichen Verhältnissen besondere Normen erlassen werden. 3. Das Programm sei organisch, dynamisch und umfassend: Es berücksichtige das ganze Ordensleben im Licht des Evangeliums und im Geist der Brüderlichkeit. 4. Das tägliche brüderliche Leben trägt viel zur ständigen Fortbildung bei. Die tägliche Erfahrung des Ordenslebens im normalen Rhythmus von Gebet, Betrachtung, Arbeit und Zusammenleben ist die Schule, die uns in erster Linie formt. 5. Sehr empfehlenswert sind zudem besondere Einrichtungen, wie etwa von Orts- oder Provinzgemeinschaften getragene neue oder erneuerte Initiativen für ständige Fortbildung im Bereich einzelner Provinzen, Regionen oder Konferenzen der Höheren Oberen. 6. Die Minister mögen Sorge tragen, dass geeignete Brüder an Instituten, Fakultäten und Universitäten in theologischen Fächern und anderen Wissenschaften, in den Künsten und sonstigen Berufen besonders ausgebildet werden, wie es für den Dienst an der Kirche und am Orden sinnvoll erscheint. 7. Zur Pflege brüderlicher Gesinnung im ganzen Orden, zur Vertiefung der Bildung und zur Förderung der franziskanischen Geistigkeit empfiehlt sich unser Internationales Kolleg in Rom. 19 8. Im Wissen um die erzieherische Funktion der Bibliotheken und anderer Kulturgüter des Ordens wird ferner empfohlen, sie für die Bildung zugänglich zu machen, zu hüten und zu pflegen: Sie sind Zeugen unserer Identität, Spiritualität und apostolischen Tätigkeit. 20 Nr. 44 1. Jeder Bruder bemühe sich ernsthaft, dem franziskanischen Leben als Kapuziner, zu dem ihn Gott berufen hat, gerecht zu werden. 19 Verordnung 2/21. 20 Verordnung 2/20.

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