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44 4. Mit dem milden und demütigen Christus bekleidet, sollen wir Mindere sein, nicht zum Schein, sondern wirklich: in Gesinnung, Wort und Tat; denn die Zeichen der Demut, die wir nach außen tragen, nützen dem Heil der Seele wenig, wenn wir nicht innerlich vom Geist der Demut beseelt sind. 5. Daher wollen wir nach dem Beispiel des heiligen Franziskus mit allen Kräften danach streben, gut zu werden und nicht bloß gut zu scheinen, dieselben zu sein außen und innen, im Reden wie im Leben. Wie die Regel uns mahnt, wollen wir uns als «mindere und allen untertan» (NbR 7,2) erachten, anderen aber Hochachtung und Ehrerbietung erweisen. Nr. 36 1. Der Provinzialminister und bei besonderem Auftrag auch die anderen, von denen in Nummer 20 die Rede ist, haben die Vollmacht, einen Postulanten oder Novizen zu entlassen, wenn sie ihn für unsere Lebensweise als ungeeignet erachten. 2. Aus einem schwerwiegenden Grund, der keinen Aufschub duldet, haben der Novizenmeister und der Postulatsleiter die gleiche Vollmacht, jedoch nur mit Zustimmung des Beirates der Brüdergemeinschaft. Über eine Entlassung ist der zuständige Minister sofort zu benachrichtigen. 3. Der Generalminister kann mit Zustimmung seines Rats einem Bruder mit zeitlichen Gelübden, wenn dieser aus einem schwerwiegenden Grund darum bittet, das Austrittsindult gewähren. Dieses beinhaltet von Rechts wegen die Dispens von den Gelübden und von allen aus der Profess entstandenen Verpflichtungen. 4. In den übrigen Fällen, die den Übertritt in ein anderes Institut des geweihten Lebens oder in eine Gesellschaft des apostolischen Lebens, den Austritt aus dem Orden und die Entlassung eines Bruders betreffen, und zwar nach Ablegung der zeitlichen oder der ewigen Profess, sollen die Vorschriften des allgemeinen kirchlichen Rechtes beachtet werden. Artikel VI Die Ausbildung zur Arbeit und zum pastoralen Dienst Nr. 37 1. In der gemeinsamen Weihe an Gott sind wir alle zum Leben nach dem Evangelium berufen. Darum sind wir nach dem Beispiel des heiligen Franziskus und der Kapuziner- Tradition gehalten, mit unserem Lebenszeugnis bei allen Aufgaben, die wir im Gehorsam und in Gemeinschaft mit den Brüdern übernehmen, den apostolischen Aspekt unserer Berufung auszudrücken.
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