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42 Artikel V Unsere Ordensprofess Nr. 33 1. Bedenken wir oft, wie groß die Gnade unserer Ordensprofess ist. Durch sie ergreifen wir in neuer und besonderer Weise, zum Lob der Herrlichkeit der Heiligsten Dreifaltigkeit, ein Leben, das uns zu vollkommener Liebe drängt. Entschlossen dem Dienst Gottes geweiht, beten wir ihn in Geist und Wahrheit an. 2. In der Ordensweihe bindet uns der Heilige Geist mit einem besonderen Band an Christus, macht uns der Wirklichkeit des Geheimnisses Christi teilhaftig, der mit der Kirche als seiner Braut in unauflöslichem Band vereint ist, und versetzt uns in einen Lebensstand, der die künftige Auferstehung und die Herrlichkeit des himmlischen Reiches ankündigt. 3. Um durch diese Weihe noch reichere Früchte aus der Taufgnade zu sammeln, verpflichten wir uns zur Befolgung der evangelischen Räte gemäß der Regel und den Konstitutionen. 4. Dadurch wollen wir uns von den Hindernissen befreien, die uns von der vollkommenen Liebe, von der geistlichen Freiheit und von der Vervollkommnung des Gottesdienstes abhalten können. 5. Während wir uns dank der Profess einer außerordentlichen Gabe Gottes im Leben der Kirche erfreuen, unterstützen wir mit unserem Zeugnis ihren Heilsauftrag. 6. Darum ergeht an die Brüder die Mahnung, sich mit großer Sorgfalt auf die Profess vorzubereiten: durch ein intensives sakramentales, vor allem eucharistisches Leben, durch eifriges Gebet und geistliche Übungen. In vertiefter und besonderer Weise geschehe dies vor der ewigen Profess. Nr. 34 1. Wenn das Noviziat beendet ist und die Eignung des Novizen fest steht, legt er die zeitliche Profess ab und zwar für die Dauer, die der Minister mit dem Novizen selber festlegt. Diese zeitliche Profess muss bis zur ewigen aus eigenem Entschluss erneuert werden. Bleibt jedoch über die Eignung des Novizen ein Zweifel, kann der Minister die Probezeit verlängern, jedoch nicht über sechs Monate hinaus. Wird der Novize für nicht geeignet erachtet, soll er entlassen werden. 13 13 Verordnung 2/15.

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