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41 kontemplativen Beten, im brüderlichen Leben, in der Arbeit und im Kontakt mit den Armen. 5. Die Leitung der Novizen ist unter der Autorität der Minister allein dem Novizenmeister vorbehalten. Er muss ein Bruder des Ordens sein, der die ewigen Gelübde abgelegt hat. 6. Damit das Noviziat gültig ist, muss es zwölf Monate umfassen, die in der Noviziatsgemeinschaft selbst zu verbringen sind. Beginn und praktische Durchführung sind vom Provinzialminister mit Zustimmung seines Rates festzulegen. 7. Eine Abwesenheit vom Noviziatshaus, die mit oder ohne Unterbrechung drei Monate übersteigt, macht das Noviziat ungültig. Eine Abwesenheit von mehr als fünfzehn Tagen muss nachgeholt werden. Darüber hinaus sind die Vorschriften des allgemeinen Rechts bezüglich des Noviziats gewissenhaft einzuhalten. Nr. 32 1. Das Juniorat oder Postnoviziat, das mit der zeitlichen Profess beginnt und mit der ewigen schließt, ist die dritte Etappe der Einführung. In ihr sind die Brüder auf dem Weg zu einer größeren Reife und bereiten sich auf die endgültige Übernahme des evangelischen Lebens in unserem Orden vor. 12 2. Der Ausbildungsweg im Juniorat muss auf Grund seines wesentlichen Bezugs zur Ordensweihe und zur ewigen Profess für alle Brüder der gleiche sein. Da in unserer Berufung das brüderliche Leben im Geist des Evangeliums den ersten Platz einnimmt, muss ihm auch während dieser Zeit Vorrang eingeräumt werden. 3. Die Brüder sollen in lebendigen Kontakt mit Christus gebracht werden, um sich ihm immer mehr anzugleichen und in ihm ihre Identität zu finden. Entsprechend ihrer persönlichen Begabung und Gnade sollen sie zu einer vertieften Kenntnis der Heiligen Schrift, der Theologie des geistlichen Lebens, der Liturgie und der Ordensgeschichte und Spiritualität geführt werden. Sie üben sich auch ein in verschiedene Formen des Apostolates und der Arbeit, auch der häuslichen. Dieser Prozess der Einführung sei immer nah am Leben und fördere die persönliche Reifung der Brüder. 12 Verordnung 2/13.

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