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40 Nr. 30 1. Das Postulat ist die erste Phase der Einführung, in der der Kandidat sich frei für unser Leben entscheiden soll. 9 2. In dieser Phase lernt der Kandidat unsere Lebensweise kennen und arbeitet an einer weiteren und sorgfältigeren Prüfung seiner Berufung. Die Brüdergemeinschaft ihrerseits lernt den Postulanten besser kennen und vergewissert sich über die Entwicklung seiner menschlichen, vor allem affektiven Reife, wie auch über seine Fähigkeit, sein eigenes Leben und die Zeichen der Zeit dem Evangelium gemäß zu deuten. 10 3. Dem Kandidaten soll vor allem darin geholfen werden, das Glaubensleben zu vertiefen. Zu diesem Zweck hat die Ausbildung der Postulanten vor allem das Ziel, die Unterweisung im Glauben zu vervollständigen. Sie führt auch in das liturgische Leben, in die Methode und Erfahrung des Betens ein, macht mit der franziskanischen Geschichte und Spiritualität sowie mit dem brüderlichen Leben vertraut und bietet einen ersten praktischen Einblick in die apostolische Arbeit. Nr. 31 1. Das Noviziat ist die Zeit intensiverer Einübung und vertiefter Erfahrung des evangelisch-franziskanischen Lebens als Kapuziner in seinen grundlegenden Anforderungen. Es verlangt eine freie und reife Entscheidung, unsere Form des Ordenslebens zu erproben. 2. Am Tag, an dem das Noviziat beginnt, feiere man einen Ritus, in dem man Gott um Hilfe bittet, die für diese Zeit vorgesehenen Ziele zu erreichen. Es ist gut, wenn die Novizen bei dieser Gelegenheit die „Probekleider“ erhalten. Diesen Akt vollziehe man innerhalb der Ordensgemeinschaft. Über den Anfang des Noviziats, mit dem das Leben im Orden beginnt, fertige man ein Dokument an. 11 3. Der Prozess der Einführung während des Noviziats gründet sich auf die Werte unseres gottgeweihten Lebens, die wir erkennen und verwirklichen sollen im Licht des Beispiels Christi, der evangelischen Intuitionen des heiligen Franziskus und der gesunden Überlieferungen unseres Ordens. 4. Der geregelte Ablauf des Noviziats muss den wesentlichen Aspekten unseres Ordenslebens entsprechen. Man lege Wert darauf, Erfahrungen zu machen im Glauben, im 9 Verordnung 2/10. 10 Verordnung 2/11. 11 Verordnung 2/12.

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