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37 5. Die Ausbilder seien sich bewusst, dass die ihnen anvertraute Aufgabe von höchster Bedeutung für das Leben des Ordens und der Kirche ist. Sie sollen sich ihr großherzig widmen und jede andere Aktivität hintanstellen. 6. Von großer Bedeutung sind die Bildungssekretariate, sei es auf der Ebene des Weltordens, sei es auf der Ebene der einzelnen Ordensbezirke wie auch der Konferenzen und der Bezirke, wo man zusammenarbeitet. Man bemühe sich deswegen, sie gut einzurichten und ihre Effizienz zu sichern. 4 7. Das Generalsekretariat für Bildung ist der erste Bereich direkter Zusammenarbeit mit dem Generalminister und seinem Rat in allem, was die Grundausbildung und ständige Weiterbildung sowie die Studienzentren des Ordens angeht. Es stehe den verschiedenen Ordensbezirken, den Bezirken interprovinzieller Zusammenarbeit und den Konferenzen zur Verfügung und biete ihnen Hilfe und Informationen, damit sie im Bereich der Bildung selber tätig werden können. 5 8. In ähnlicher Weise soll jede Provinz oder Gruppe von Provinzen ein Sekretariat oder eine Bildungskommission haben. 9. Die überall gültigen Prinzipien, um in der Ausbildung die unserem Orden eigenen Kennzeichen zu wahren, sollen in einer Ratio formationis oder einem Bildungsplan angemessen festgelegt werden. 6 10. Auch die einzelnen Ordensbezirke oder Gruppen von Ordensbezirken sollen je nach den örtlichen Erfordernissen ihren eigenen Bildungsplan haben; in ihm sollen Ziele, Programme und konkrete Wege des ganzen Bildungsprozesses der Brüder dargelegt werden. Artikel IV Einführung und Einübung in unsere Lebensweise Nr. 26 1. Jene, die zum Orden zugelassen werden, müssen schrittweise in das franziskanische Leben nach dem Evangelium eingeführt werden. Um diesen Weg der Einführung zu unterstützen, soll man den Kandidaten unter Anleitung ihrer Ausbilder die notwendigen Erfahrungen und Kenntnisse vermitteln. 4 Verordnung 2/5. 5 Verordnung 2/6. 6 Verordnung 2/7.

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