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31 Berufungen zu erkennen und zu fördern, vor allem durch das Beispiel unseres Lebens, durch das Gebet, im Gespräch und auch dadurch, dass wir unser Leben ausdrücklich vorstellen und um Berufe werben. 4. Fördern wir eifrig die verschiedenen Formen der Berufepastoral, besonders bei jenen, die dem Geist unseres Ordens nahe stehen. Eine größere Wirkung dürfen wir erwarten, wenn Brüder eigens mit dieser Berufepastoral beauftragt werden, um sie zu fördern und zu koordinieren. Doch sollen auch die anderen Brüder ihre Mitarbeit anbieten zum Zeichen für die Fruchtbarkeit franziskanischen Lebens. 5. So wirken wir mit Gott zusammen, der beruft und erwählt, wen er will, und wir leisten unseren Beitrag zum Wohl der Kirche. 1 Artikel II Die Zulassung zu unserem Leben Nr. 18 1. In der Voraussicht, dass seine Brüdergemeinschaft sehr zahlreich werden würde, sorgte sich Franziskus um die Reinheit seiner Lebensform und fürchtete eine Menge ungeeigneter Brüder. 2. Da unsere Brüdergemeinschaft tagtäglich eher an Tugend, an vollkommener Liebe und an evangelischem Geist wachsen soll als an Zahl, sind jene, die unsere Lebensweise annehmen wollen, sorgfältig zu prüfen und behutsam in ihrer Berufsentscheidung zu begleiten. 3. Die Provinzialminister sollen sich erkundigen, ob jene, die um die Zulassung zu unserer Lebensweise bitten, die vom allgemeinen und unserem eigenen Recht geforderten Voraussetzungen für eine gültige und erlaubte Aufnahme erfüllen. Insbesondere beachte man Folgendes: a. Die Kandidaten müssen von ihrer Veranlagung her geeignet sein, in unserer brüderlichen Gemeinschaft nach dem Evangelium zu leben. b. Es muss feststehen, dass sie die für unsere Lebensweise notwendige körperliche und seelische Gesundheit besitzen. c. Durch ihre Lebenseinstellung müssen die Kandidaten deutlich erkennen lassen, dass sie fest glauben, was die heilige Mutter Kirche glaubt und festhält, und sie müssen katholisch gesinnt sein. 1 Verordnung 2/1.
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