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148 Entscheidung festgehalten werden. Genauso kann man vorgehen, wenn es darum geht, andere Personen anzuhören. 8/5 1. Um zur Wahl durch Postulation zu schreiten, muss wenigstens ein Drittel der Wahlberechtigten den Präsidenten des Kapitels schriftlich darum ersuchen. In allen anderen Fällen ist die Wahl durch Postulation als ungültig zu erachten. 2. Die Postulation hat nur dann Gültigkeit, wenn der Kandidat im ersten Skrutinium zwei Drittel der Stimmen der anwesenden Wahlberechtigten erhält. Im gegenteiligen Fall sind weitere Postulationen ausgeschlossen, und man beginnt wieder von Neuem mit den Wahlen wie üblich, angefangen vom ersten Wahlgang. 8/6 1. Der Generalminister kann mit Zustimmung seines Rates einen Provinzialminister aus schwerwiegendem Grund absetzen; dazu gehören die wiederholte Vernachlässigung oder Verletzung der eigenen Pflichten trotz erfolgter Ermahnung oder eine schlecht geführte Verwaltung. 2. Ein Guardian, wie auch ein Delegierter, kann vom Provinzialminister mit Zustimmung seines Rates aus einem gerechten Grund abgesetzt werden, das heißt, wenn es das Wohl der örtlichen Brüdergemeinschaft, der Provinz, oder der Teilkirche verlangt. 8/7 Das Kapitel ist auf allen Ebenen ein kollegiales, auf eine bestimmte Zeit beschränktes Organ, das seine Autorität nach den Kompetenzen, die ihm von den Konstitutionen zuerkannt werden, ausübt. 8/8 Um die Teilnahme von qualifizierten Brüdern zu ermöglichen, die sonst weder als Delegierte ihrer Provinzen noch als Mitglieder von Amts wegen am Generalkapitel teilnehmen könnten, soll jede Konferenz einen Laienbruder mit ewiger Profess als Delegierten bestimmen. Wie dieser Bruder zu wählen ist, sollen die Statuten der Konferenz festlegen. 8/9 1. Nach Ausschreibung des Generalkapitels sollen in jeder Provinz für je hundert Professbrüder alle Brüder mit ewiger Profess je einen Delegierten zum Generalkapitel und seinen Stellvertreter wählen. 2. Diese Wahl erfolgt in der vom Provinzkapitel festgelegten Weise. Das Wahlergebnis ist wenigstens drei Monate vor dem Generalkapitel zu veröffentlichen.
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