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146 KAPITEL VII UNSER LEBEN IN BUßE 7/1 1. Abgesehen von dem, was in den Konstitutionen vorgesehen ist, steht es dem Kapitel jedes Ordensbezirks zu, zusätzliche Normen zu erlassen sowohl für die Fastenzeit und die Tage der Abstinenz als auch über die Art und Weise des Fastens. 2. Ebenso sollen in den einzelnen Ordensbezirken die Kapitel je nach Ort und Zeit passende Normen hinsichtlich anderer Formen gemeinsamer Buße festlegen. 7/2 Wenn ein Bruder sich gegenüber einer Person oder einer kirchlichen oder sozialen Institution schuldig gemacht hat, wollen wir ihm helfen, die Verantwortung zu übernehmen, das verübte Übel wiedergutzumachen und die kanonischen und zivilen Folgen seines Verhaltens anzunehmen. Dies fordert das Gesetz der Liebe, welches Gerechtigkeit und Rechtsschutz für alle Personen verlangt, besonders für die am meisten verletzbaren. Die Verantwortung für ein Delikt liegt nämlich bei jenem, der es verübt. 7/3 Um der Sünde vorzubeugen, sollen die Minister und die Guardiane die Brüder mahnen, in allem unser Eigenrecht und das der Kirche zu beachten, wie auch die Gesetze der zivilen Rechtsordnung. Wenn jedoch ein Bruder ein Delikt verübt oder die Gefahr besteht, dass er es wiederholt, sollen die Minister alle geeigneten Maßnahmen ergreifen, einschließlich der Zusammenarbeit mit den zivilen Autoritäten, damit dies nicht wieder geschehen kann. In jedem Fall sollen auch dem Bruder, der sündigt oder eines Deliktes verdächtigt wird, immer die Rechte und der Schutz gewährt werden, die jede angeklagte Person besitzt. Unsere Zusammenarbeit mit den zivilen Autoritäten stehe jedoch keineswegs im Gegensatz zu den göttlichen und kanonischen Normen. KAPITEL VIII DIE LEITUNG UNSERES ORDENS 8/1 Bei der Errichtung, Aufhebung oder Vereinigung von Provinzen beachte man die örtlichen Umstände und berücksichtige wenigstens folgende Aspekte: - eine Gruppe von Brüdern oder Brüdergemeinschaften, die in der Lage ist, selber oder durch die Solidarität des Ordens das Leben und die Aktivitäten der Brüder in ihren verschiedenen Formen aufrecht zu erhalten, sowohl nach innen als auch in der Offenheit für die Bedürfnisse des Ordens und der Kirche;

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