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138 2/12 Wer in den Orden eintritt, behält normalerweise seinen Taufnamen. Um die eigene Identität zu bestimmen, soll man nicht den Geburtsort, sondern den Familiennamen benützen. 2/13 Die Ratio Formationis des Ordens gibt die allgemeinen Richtlinien für die Ausbildung nach dem Noviziat im sog. Juniorat vor. Für ihre Anwendung in den einzelnen Provinzen oder Gruppen von Ordensbezirken entwickle man für die Leitung und Einführung der Brüder ein organisches Programm. 2/14 Wo es nicht möglich ist, unseren Ordenshabit zu tragen, soll man einfache Kleider tragen. In diesem Fall sollen die verschiedenen Ordensbezirke entsprechende Hinweise erlassen. 2/15 1. Die örtliche Gemeinschaft soll in den vom Minister und seinem von ihm befragten Rat festgesetzten Zeiten nach einer vorausgehenden Information durch den Noviziatsleiter sich über die Eignung der Kandidaten besprechen und das eigene Verhalten gegenüber den Kandidaten überprüfen. 2. Während des Noviziates und vor der ewigen Profess sollen die Brüder mit ewigen Gelübden, die wenigstens vier Monate in dieser Ausbildungsgemeinschaft gelebt haben, in der vom Minister bestimmten Form ihr Urteil bekunden, etwa auch mit einem beratenden Votum. 3. Die Brüder mit zeitlichen Gelübden können ihre Meinung äußern, ohne jedoch an der Abstimmung teilzunehmen. 4. Von jedem dieser Treffen und vom Ergebnis etwaiger Abstimmungen soll dem Minister Bericht erstattet werden. 2/16 1. Über die abgelegte Profess, sei es der zeitlichen wie der ewigen, soll ein Dokument mit Angabe des Alters und anderer notwendiger Umstände erstellt und vom Professen selber, von dem, der die Profess entgegengenommen hat, sowie von zwei Zeugen unterschrieben werden. Dieses Dokument ist mit den anderen von der Kirche vorgeschriebenen Dokumenten im Archiv der Kurie sorgfältig aufzubewahren. 2. Der Minister soll die abgelegte Profess auch in das Register der Professen eintragen, das im Archiv aufzubewahren ist, und wenn es sich um eine ewige Profess handelt, soll er den Pfarrer des Ortes, wo der Neuprofesse getauft worden ist, benachrichtigen.

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