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134 VORWORT Nachdem das Generalkapitel von Santa Eufemia in Rom 1536 die ersten Konstitutionen der Minderen Brüder Kapuziner zusammengestellt hatte, erkannte man sehr bald die Notwendigkeit weiterer, von kompetenter Stelle, nämlich dem Generalkapitel, erlassener partikulärer Gesetze zur Anpassung an die verschiedenen Zeitverhältnisse. Diese Gesetze wurden von jeher „Ordinazioni“, „Verordnungen der Generalkapitel“ genannt. Ursprünglich wurden diese Verordnungen wie auch die Dekrete des Generaldefinitoriums in den Text der Konstitutionen eingefügt. Später – vor allem seit 1643, als Papst Urban VIII. mit dem Breve Sacrosanctum Apostolatus officium (19. Juni 1643) die Konstitutionen unseres Ordens feierlich bestätigte, wurden die Verordnungen der Generalkapitel und die Dekrete des Generaldefinitoriums nicht mehr den Konstitutionen einverleibt, sondern zu einer neuen Sammlung von ergänzenden Gesetzen und Dekreten zusammengefasst. Damit sollte verhindert werden, dass durch häufige Änderungen die Bedeutung der Konstitutionen geschwächt werde. Nach der stetigen Tradition des Ordens, angefangen mit der von Papst Honorius III. am 29. November 1223 approbierten Regel der Minderen Brüder bis zu den vom Apostolischen Stuhl approbierten Konstitutionen, sind die Verordnungen der Generalkapitel mit allen Konsequenzen als Eigengesetze des Kapuzinerordens zu erachten. Sie bilden eine Ergänzung zur Anwendung der Konstitutionen und sind somit Quelle des Eigenrechtes des Ordens. Als solche sind die Verordnungen der Generalkapitel zur Gänze und für den ganzen Orden ein verpflichtendes Gesetzbuch. Sie enthalten eine Reihe von Normen, die nicht unbedingt „konstitutionell“, aber dennoch für die ganze Gemeinschaft gültig, wichtig und allgemein bindend sind. Zugleich sind sie offen für die Pluriformität und gewährleisten ein gesundes Gleichgewicht zwischen Einheit und Vielfalt. Sie werden nicht vom Heiligen Stuhl, sondern vom Generalkapitel approbiert und können deshalb je nach den Zeitverhältnissen und zum Wohl des Ordens angepasst, vermehrt oder vermindert werden. Das außerordentliche Generalkapitel von 1968 im Kolleg San Lorenzo da Brindisi hat die Verordnungen der Generalkapitel, die in den neuen, nach den Kriterien des II. Vatikanischen Konzils verfassten Konstitutionen nicht enthalten waren, aufgehoben. In der Folgezeit erwies es sich jedoch als notwendig, wieder eine Sammlung der Verfügungen der Generalkapitel zu erstellen. So hat das Generalkapitel 1988 bestimmt, die Sammlung von Verordnungen der Generalkapitel wieder aufzugreifen, angefangen vom außerordentlichen Generalkapitel 1968, bei dem die ehemaligen, in den neuen Konstitutionen nicht enthaltenen Verordnungen abgeschafft worden waren.

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